Die dramatische Entwicklung der Corona-Pandemie hat zu diversen Sonderregelungen in der pflegerischen Versorgung geführt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat seit Beginn der Pandemie in Deutschland immer wieder grundlegend Verständnis für diese Maßnahmen gezeigt. Am 1. Oktober tritt nun die zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie in Kraft. Die erneut rein pauschale Verlängerung der Sonderregelung zur Ermittlung des pflegerischen Bedarfs sieht SoVD-Präsident Adolf Bauer jedoch äußerst kritisch.
Nach nunmehr eineinhalb Jahren seit Beginn der Pandemie in Deutschland werden die Ausnahmen mittlerweile zur Regel gemacht. Und das, obwohl gerade für die Pflegebegutachtungen inzwischen ausführliche Hygienekonzepte der Prüfdienste zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten vorliegen.“
Zur Begründung verweist der SoVD auf die erkennbar gestiegene Zahl der Widerspruchsverfahren zur Pflegebegutachtung in der Pandemiezeit. Dies ist aus Sicht des SoVD letztlich auch auf die Begutachtung nach Aktenlage sowie die lediglich telefonische beziehungsweise digitale Durchführung zurückzuführen. „Aus den Rückmeldungen unserer SoVD-Rechtsberatungsstellen wissen wir, wie wichtig das persönliche Gespräch und die unmittelbare Begutachtung sind. Insbesondere in Widerspruchsverfahren zeigt sich regelmäßig, dass oftmals entscheidende Erkenntnisse zum Grad der Selbstständigkeit von den Gutachter*innen erst im persönlichen Gespräch vor Ort vollumfänglich wahrgenommen und erfasst werden können. Derartige Erkenntnisse bleiben bei einer Begutachtung am Telefon oder nach Aktenlage im Verborgenen.“
Deshalb müssen Pflegebegutachtungen in häuslicher Umgebung mit einer Untersuchung der Pflegebedürftigen und auch die aufsuchenden Beratungsbesuche nach Auffassung des SoVD (wieder) die grundlegende Regel sein, wenn dies dem Wunsch der Betroffenen entspricht.
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