Novellierung des Wohnraumversorgungsgesetzes

„Die Novellierung des Wohnraumversorgungsgesetzes mit dem Ziel, die Mitwirkungsrechte von Mietern und Mieterinnen bei den kommunalen Wohnungsunternehmen zu stärken, scheint am Widerstand der SPD zu schei-tern“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Die SPD brüskiert die Mieterbeiräte und Mieterinitiativen, die ebenso wie Wohnraumversorgung Berlin sich für eine gesetzliche Absicherung ihrer Tätigkeit einsetzen. Das ist absolut unverständlich, weil bereits seit 2018 eine gemeinsame Vereinbarung von Mieterbeiräten und allen städtischen Wohnungsunternehmen über „Leitlinien für Mieterbeiräte“ existiert, die, zusammen mit den schon vorhandenen gesetzlichen Regelungen für Mieterräte als Orientierung für die neuen gesetzlichen Regelungen nun auch für Mieterbeitäte dienen.

„Es ist erschreckend, dass eine Partei, die sich rühmt den Kern der heutigen betrieblichen Mitbestimmung durch eine Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 1972 im Rahmen der sozialliberalen Koalition wesentlich geprägt zu haben, heute nicht mal einfache Mitwirkungsrechte beim Wohnen mitträgt“.

Dabei sind die aktuellen Vorschläge zur Novelle des Gesetzes von einer wirklichen Mitbestimmung der Mieter und Mieterinnen weit entfernt. Aus Sicht des Mietervereins braucht es vielmehr deutlich weitergehende Regeln, wie wir sie für kommunale Wohnungsunternehmen beispielhaft mit der damaligen WIR (heute Gewobag) bis zum Jahr 2000 schon umgesetzt hatten. Einen unzulässigen Eingriff in Eigentumsrechte sehen wir nicht.

Im Gegenteil, dass grundgesetzliche geschützte Eigentum hat immer auch mit der Nutzung zu tun. Das Bundesver-fassungsgericht hat Mietern und Mieterinnen ein quasi „grundrechtliches Eigentum“ an der selbst bewohnten Wohnung zugestanden. Ein Eigentumsbegriff, der die Freiheit der gemeinschaftlichen Nutzung massiv beschränkt, ist historisch überkommen. Wir erinnern daran, dass die Arbeitgeber 1977 vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten, die betriebliche Mitbestimmung als verfassungswidrig zu erklären.

Tatsächliche Mitbestimmungsmöglichkeiten für Mieterinnen und Mieter erhöhen die Freiheit. Dafür tritt der Berli-ner Mieterverein ein. Deshalb braucht es eine Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes, die endlich wieder tatsächliche Mitbestimmungsrechte absichert. Die grundsätzliche Weigerung dazu von Seiten der SPD kann nicht akzeptiert werden. Auch der konkrete Vorschlag von Senator Scheel (Linke) ist unzureichend.

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