Lücken bei der Kennzeichnung von Grillfleisch

Ob kleines Gartenfest oder nur der Ausgang eines Sommersamstagabends – Grillen gehört für viele einfach dazu. Und weil es praktisch ist, wird Grillfleisch im Handel häufig mariniert angeboten. „Zwei wesentliche Informationen finden Verbraucher*innen auf marinierten Steaks jedoch nicht vor“, erläutert Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen:

1. Angaben zur Frische

Erstens stellt sich die Frage, ob das Fleisch unter der Marinade frisch oder aufgetaut ist: Fleisch, sei es Schwein, Rind oder Lamm, das nach der Herstellung tiefgefroren wurde und in aufgetautem Zustand verkauft wird, muss mit der gut sichtbaren, eindeutigen Angabe „aufgetaut“ gekennzeichnet werden. Anders jedoch Fleisch, das vor der Herstellung, also vor dem Marinieren, gefroren war und aufgetaut im Handel angeboten wird. Hier erfahren Verbraucher*innen nicht, ob es vor dem Marinieren gefroren war oder nicht, denn hier ist ein Hinweis rechtlich nicht vorgeschrieben. „Eindeutig strengere Regeln gelten nur für „frisches Geflügelfleisch“: Es darf zu keinem Zeitpunkt gefroren gewesen sein“, erklärt Brendel. Das gilt auch für so genannte „Zubereitungen aus frischem Geflügelfleisch“, also beispielsweise Putensteaks oder Geflügelspieße.

2. Angaben zur Herkunft

Zweitens klaffen auch bei der Herkunftskennzeichnung große Informationslücken: Bei frischem verpacktem Fleisch wird angegeben, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Kaufen Verbraucher*innen die Steaks jedoch an der Bedientheke, erfahren sie nichts über die Herkunft, da es für lose Ware keine Kennzeichnungspflicht gibt. Eine Ausnahme ist frisches Rindfleisch, das auch als lose Ware an der Bedientheke mit der Herkunftskennzeichnung versehen sein muss. Marinierte Steaks, auch vom Rind, oder gewürzte Hühnerkeulen sind ebenfalls von der Herkunftskennzeichnung ausgenommen, da es sich aufgrund des Marinierens oder Würzens um „verarbeitete Produkte“ handelt.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist die aktuelle Herkunftskennzeichnung zu wenig transparent. „Auch bei verarbeiteten Lebensmitteln sollte die Herkunft der Primärzutaten gekennzeichnet werden müssen“, fordert Brendel.

3. Tipps zur Lagerung von (Grill-)Fleisch

Egal ob bei der Grillparty zuhause oder im Park: Rohes Fleisch sollte recht kurz und bei maximal 4 Grad Celsius gelagert werden. Das gilt auch für einen eventuellen Transport, für den Kühltaschen und -akkus dringend empfohlen sind, um die Kühlkette nicht zu unterbrechen.

Verdorbenes Fleisch hat sein Aussehen, seine Konsistenz, seinen Geruch und seinen Geschmack verändert. Es sollte dann unter keinen Umständen mehr verzehrt werden, da mitunter schwere Lebensmittelinfektionen hervorgerufen werden können.

Bei mariniertem Fleisch ist eine Prüfung erschwert, da es aufgrund der Würzung schwieriger ist, Geruch und Aussehen zu beurteilen. Hier gilt besondere Sorgfalt, insbesondere wenn das Fleisch nicht durchweg wie empfohlen gelagert wurde.

Verbraucher*innen können sich dazu und anderen Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung beraten lassen, Terminvereinbarung auf der Homepage der Verbraucherzentrale oder einfach unter www.lebensmittel-forum.de eine Frage posten.

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