Haus & Grund zum Baulandmobilisierungsgesetz; Verordnungen schaffen keinen Wohnraum

Ende Juni ist auf Bundesebene das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Mit der Wohnraumoffensive will die Bundesregierung dafür sorgen, dass in Deutschland mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass für diese Wohnungen auch ausreichend Bauland zur Verfügung steht. Die SPD im Landtag fordert nun die Landesregierung auf, die Verordnungsermächtigungen im Baugesetzbuch auszuschöpfen, um Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten in Schleswig-Holstein die Anwendung des neuen Regelwerkes zu ermöglichen.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

„Verordnungen schaffen nicht eine neue Wohnung. Das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz verspricht viel und hält wenig. Die Bauämter sollten zügig Baugenehmigungen zu erteilen und sich nicht mit noch mehr Bürokratie als jetzt schon herumschlagen müssen. An zügigen Baugenehmigungsverfahren hapert es derzeit. Bauherren werden nach unserer Erfahrung eher Steine in den Weg gelegt als sie bei ihren Vorhaben, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, zu unterstützen. In den Amtsstuben und Rathäusern sind zu viele Bedenkenträger am Werk. Die Lokalpolitiker in Städten und Gemeinden müssten den Mitarbeitern in den Bauämtern bei Konflikten den Rücken stärken. Das wäre bei dem häufig auftretenden „NimBy (Not in my Backyard) – Phänomen“ wichtig, um Nachverdichtung zu ermöglichen.

In der Nachverdichtung steckt das größte Potenzial, um in Ballungsräumen schnell neuen Wohnraum zu schaffen. Um Dachgeschossausbau, Gebäudeaufstockung, die Bebauung von Innenhöfen und die Umwandlung von leerstehenden Büros in Wohnungen zu ermöglichen, ist keine neue Bürokratie erforderlich, wie die SPD beantragt hat. Dafür braucht es nur tatkräftige und entscheidungsfreudige Mitarbeiter in den Rathäusern.

Populistisch ist die Forderung der SPD-Fraktion, den sogenannten Umwandlungsstopp umzusetzen, weil sie ohne Not mit den Sorgen der Mieter Stimmung macht. Durch den Umwandlungsstopp entsteht nicht eine einzige neue Wohnung. Diese Verordnung soll verhindern, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Dabei sind Mieter bereits durch die aktuelle Rechtslage sehr gut geschützt, wenn eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Es gilt der Grundsatz: „Kauf bricht nicht Miete!“ gemäß § 566 Absatz 1 des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der neue Eigentümer kann mindestens drei Jahre lang nicht wegen Eigenbedarfs kündigen (§ 577 a Absatz 1 BGB).

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