- Denn nur, wenn der Versicherer Bescheid weiß, kann er mit dem vorhandenen Sachverstand helfen: Schäden sollten daher möglichst frühzeitig dem zuständigen Ansprechpartner gemeldet werden. In der Regel ist das der Versicherungsvermittler oder die Vermittlerin vor Ort, bei Direktversicherern eine telefonische Schadenhotline. Bei der telefonischen Schadenaufnahme helfen die Versicherungsnummer des Geschädigten, eine Angabe zu den aufgetretenen Schäden sowie eine Telefonnummer für Rückfragen.
- Soweit möglich, sollten wesentliche Schäden kurzfristig fotografiert werden. Insbesondere Digitalbilder lassen sich online an eine Versicherung weiterleiten – das Smartphone leistet hier gute Dienste.
- Die Verhinderung weiterer Schäden ist wichtig. Zerstörte Fenster oder Dachöffnungen können beispielsweise mit dicker Folie abgedichtet werden; vollgelaufene Keller sollten möglichst frühzeitig mittels Pumpen geleert und zu rettende Möbel und Einrichtungsgegenstände in höhere Etagen in Sicherheit gebracht werden.
- Bei der Hausrat- und bei der Wohngebäudeversicherung ist in der Regel der Neuwert der geschädigten Gegenstände und bei der Kfz-Kasko-Versicherung der Zeitwert des beschädigten Fahrzeugs versichert. Allgemeine Sanierungsmaßnahmen oder Wertverbesserungen, die Versicherte im Zusammenhang mit einer Schadenbehebung beauftragen wollen, werden – unabhängig von der Höhe – nicht von der Versicherung übernommen.
- Beim Abschluss einer Versicherung, beispielsweise einer Gebäude-, Hausrat- oder Kfz-Kasko-Versicherung, wird üblicherweise ein Selbstbehalt für den Schadensfall abgeschlossen. Die Auszahlung der Versicherung reduziert sich um diesen vorab vereinbarten Betrag.
- Nach Unwettern hausieren auch unzuverlässige Anbieter von Hilfsleistungen und versuchen, in dieser für die Betroffenen prekären Situation zu kurzfristigen Aufträgen zu kommen. Bei aller Dringlichkeit gilt: Geschädigte sollten ihren Versicherer ansprechen und keine pauschalen Hilfs- oder Sanierungsangebote unterschreiben. Denn Sicherheit bei der Schadenregulierung haben Betroffene nur, wenn Schadensachverständige der Versicherung einen eingetretenen Schaden begutachtet haben.
- Ihren zuständigen Vermittler oder ihre Vermittlerin finden Geschädigte üblicherweise in den Versicherungsunterlagen, im Telefonbuch oder im Internet: im Falle der Württembergischen beispielsweise auf der Startseite des Unternehmens unter „Berater finden.“
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.
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