Vor Ort wurden fünf Arbeitnehmer bei der Reinigung und Aufbereitung hochpreisiger Fahrzeuge angetroffen, unter anderem ein ukrainischer Staatsbürger sowie zwei moldawische Staatsangehörige. Diese drei Personen waren allesamt nicht im Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels, der sie zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt.
Der Arbeitgeber steht unter Verdacht der illegalen Beschäftigung von Ausländern. Deshalb wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet.
Gegen die drei angetroffenen Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
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