Rechtswidrige Erhöhung von Bank- und Sparkassengebühren

Der Bundesgerichtshof entschied in einem Verfahren gegen die Postbank im April 2021, dass AGB-Klauseln nicht so formuliert sein dürfen, dass Vertragsänderungen uneingeschränkt ohne Zustimmung der Kunden wirksam werden. Viele Banken haben in den letzten Jahren unzulässige Gebühren erhoben oder ihre Kontomodelle geändert. Die Verbraucherzentrale Hessen hält das BGH–Urteil für wegweisend und sieht Rückerstattungsansprüche für Kunden der Postbank, aber auch für Kunden anderer Kreditinstitute in Hessen. Wegen großer Nachfrage wiederholt die Verbraucherzentale Hessen die Telefon-Aktion aus dem Juni. ­ ­ ­

Am 27. April 2021 urteilte der BGH zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): Die AGB-Klauseln zu Vertragsanpassungen dürfen demnach nicht so offen formuliert sein, dass der gesamte Vertrag ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden geändert werden könne.

Zwar betrifft das Urteil direkt nur die Postbank.  „Aber wir sehen in diesem Urteil auch eine Signalwirkung für in Hessen tätige Banken und Sparkassen“, sagt Katharina Lawrence, Referentin Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Bisher haben viele Banken solche oder ähnliche Klauseln wie die Postbank verwendet, um vertragliche Änderungen wie beispielsweise aktualisierte Kontenmodelle und auch Preiserhöhungen bei Bankentgelten durchzuführen. Bankkunden haben nun grundsätzlich einen Anspruch auf Rückerstattung.“

­Musterbrief und Hotline ­­
Wer zu viel gezahlte Bankentgelte zurückverlangen möchte, kann dafür den interaktiven Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen. Dieser steht auf https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/bghurteil-postbank-kann-zustimmung-nicht-uneingeschraenkt-einholen-59807 kostenlos zur Verfügung.

Ebenfalls kostenlos ist die Hotline der Verbraucherzentrale Hessen für diejenigen, die sich zum Thema Erstattung von Kontogebühren informieren möchten: Telefon (069) 971 94 02 48, am 14. und 15. Juli 2021, jeweils  von 15 bis 18 Uhr. ­

Verbraucheraufruf: Erfahrungen schildern ­­
Die Verbraucherzentrale Hessen möchten außerdem wissen, wie die hessischen Banken mit dem BGH-Urteil gegen die Postbank umgehen. Sie bittet alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen, die Reaktionen und Angebote Ihrer Banken auf das Urteil und ihr Schreiben an beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de zu schicken. Die gesammelten Erfahrungen der Bankkunden können wichtige Erkenntnisse liefern und für das weitere Vorgehen der Verbraucherzentralen sehr wertvoll sein.   ­

Über Verbraucherzentrale Hessen e. V.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

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