Pandemie verschärft Gefahren wie Hass und Sexualisierung von Kindern im Netz

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– Risiken für Minderjährige durch längere Onlinezeiten virulenter denn je 
– Über 5.000 Verstöße dokumentiert 
– Mehr Aufsichtsverfahren gegen Anbieter 
– Vorsorge bei Plattformen nicht ausreichend
– Bericht von jugendschutz.net vorgestellt

Gefährliche Challenges, drastische Gewalt, Hass und Verschwörungstheorien: In der Corona-Krise haben sich die Risiken für junge Menschen im Netz verschärft. Vor allem bei der Nutzung von Messengern, Sozialen Netzwerken und Onlinespielen werden Kinder und Jugendliche mit Inhalten konfrontiert, die sie gefährden oder beeinträchtigen. Melden User Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen, reagieren viele Betreiber von Diensten unzureichend. Auch verlässliche Ansätze, die vor Interaktionsrisiken schützen, sind Mangelware. Dies zeigt der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net.

„Die Pandemie hat dazu geführt, dass Kinder und Jugendliche häufiger und länger online sind. Sie spielen, kommunizieren und amüsieren sich bei TikTok, Instagram oder YouTube. Gerade dort sind Gefahren nur einen Klick entfernt“, sagt Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net. „Sexueller Anmache, rassistischer Hetze, Verletzungen der Privatsphäre – all dem sind schon Kinder im Netz ausgesetzt. Als vermeintlich lustige Mutprobe fordert die „Corona-Challenge“ Jugendliche auf, öffentliche Toiletten oder Griffe in U-Bahnen abzulecken. Hier wird bewusst in Kauf genommen, dass sich Menschen mit dem Virus infizieren. Im Handumdrehen werden solche Challenges weiterverbreitet und generieren Tausende von Likes.“

Die Staatssekretärin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Juliane Seifert, betont die wichtige Bedeutung des am 1. Mai 2021 in Kraft getretenen Jugendschutzgesetzes: „Der Bericht von jugendschutz.net zeigt einmal mehr, wie unerlässlich ein moderner und zeitgemäßer Kinder– und Jugendmedienschutz ist. Kinder und Jugendliche müssen sich sicher in der digitalen Welt bewegen können. Mit unserem neuen Jugendschutzgesetz und der neu eingerichteten Bundeszentrale für Kinder– und Jugendmedienschutz verpflichten wir große Anbieter zu wirksamen Vorsorgemaßnahmen wie Altersbeschränkungen und kindgerechten Melde- und Beschwerdesystemen.“

Auf die Notwendigkeit, Eltern und Erziehungsverantwortlichen eine gute Orientierung für die Medienerziehung an die Hand zu geben, weist die rheinland-pfälzische Jugendministerin Katharina Binz hin. „Online-Spiele gehören zu den beliebtesten Beschäftigungen von Kindern und Jugendlichen. Die Alterskennzeichnungen von beliebten Apps wie Brawl Stars oder Clash of Clans müssen die tatsächlichen Risiken widerspiegeln, die bei der Nutzung entstehen können. Hierzu gehören nicht mehr nur Konfrontationen mit beeinträchtigenden Inhalten, sondern auch beispielsweise Cybermobbing, sexuelle Belästigung und Kostenfallen. Hierauf wird künftig gesondert hingewiesen. Sind die Funktionen, aus denen sich diese Risiken ergeben, wesentlicher und nicht ausschaltbarer Bestandteil des Spiels, muss dies auch zu einer höheren Altersbewertung des Spiels führen.“

Der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz, Dr. Marc Jan Eumann, betont die durch die Pandemie getriebene dynamische Entwicklung: „Der Kinder– und Jugendmedienschutz passt sich den veränderten Realitäten stetig an; wir beobachten die Phänomene genau, prüfen, ob Verstöße gegen den JMStV vorliegen und entscheiden über die Maßnahmen gegen den Medienanbieter.“ Eine zentrale Rolle spiele der technische Kinder– und Jugendschutz – auch wenn hier noch nicht alles Potenzial ausgeschöpft sei: „Die KJM hat in den vergangenen Jahren mehr als 70 Programme zur Altersprüfung positiv bewertet. Diese Systeme sind ein wichtiger Baustein. Denn sie stellen sicher, dass Kindern und Jugendlichen keine gefährdenden Angebote zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig gibt es noch viel Luft nach oben: Viele Anbieter nutzen bereits Machine Learning und Hash-Verfahren zur automatischen Bilderkennung. Warum werden diese Mechanismen nicht noch besser zum Schutz von Kindern und Jugendlichen von allen relevanten Akteur*innen umgesetzt?“

Die Beteiligten ziehen ein Fazit zur aktuellen Situation – und sehen weiteren Handlungsbedarf: „Die Risiken für Kinder und Jugendliche im Netz haben in der Pandemie eine neue Qualität erreicht. BMFSFJ, BzKJ, KJM und die Obersten Landesjugendbehörden setzen sich gemeinsam dafür ein, Kinder und Jugendliche vor Gefahren im Netz besser zu schützen. Die Arbeit von jugendschutz.net als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet bildet dafür eine wichtige Grundlage.“

jugendschutz.net registrierte im Jahr 2020 insgesamt 5.056 Verstoßfälle (2019: 6.950), 55 % davon in Social-Media-Angeboten. Den größten Anteil nahmen erneut mit 41 % Darstellungen sexualisierter Gewalt ein (2019: 37 %). 21 % der Verstöße waren dem Phänomen Politischer Extremismus zuzuordnen, 14 % entfielen auf Pornografie, gefolgt von Selbstgefährdung (12 %), Gewalt (9 %) und Cybermobbing (3 %).

Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht zum Download bereit unter https://www.jugendschutz.net/pdf/bericht2020.pdf

Ergänzende Videostatements finden sich unter: https://www.jugendschutz.net/pressemitteilungen/pressemeldung-2021-07-06/index.html

Hintergrundinformationen:

jugendschutz.net fungiert als das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Stelle recherchiert Gefahren und Risiken in jugendaffinen Diensten. Sie wirkt darauf hin, dass Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen beseitigt und Angebote so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche sie unbeschwert nutzen können.
Die Jugendministerien haben jugendschutz.net 1997 gegründet. Die Stelle ist seit 2003 an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. Finanziert wird jugendschutz.net von den Obersten Landesjugendbehörden, den Landesmedienanstalten und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. jugendschutz.net nimmt über seine Online-Beschwerdestelle Hinweise auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz entgegen. Verstöße im Netz können gemeldet werden unter www.jugendschutz.net/hotline

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.
Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

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