Mit dem Einigungsvertrag wird ein Schlussstrich unter den nunmehr zehn Jahre andauernden Streit um die Umsetzung der verbundweiten Verkehrserhebung aus dem Jahr 2009 gezogen, der seit 2014 auch die Gerichte – bis hin zum Bundesgerichtshof – intensiv beschäftigt hat.
Alle noch offenen Jahresabrechnungen aus der Vergangenheit können nun umgesetzt werden. Zudem regelt der Vertrag die Rücknahme aller noch laufenden Klageverfahren zwischen den Vertragspartnern. Daneben werden auch einzelne Eckpunkte in Bezug auf die zukünftige Gestaltung der Einnahmenaufteilung festgelegt.
Vertragspartner des Einigungsvertrages sind auch vier der privaten Busunternehmen, die im VRS tätig sind. Lediglich das Unternehmen Kraftverkehr Gebrüder Wiedenhoff hat sich der außergerichtlichen Einigung nicht angeschlossen. Es hatte seine Zustimmung von Vereinbarungen abhängig gemacht, die in keinem Zusammenhang zu der verhandelten Lösung standen und nicht zu erfüllen waren.
Da die Fa. Wiedenhoff die ergangenen und bereits seit längerer Zeit rechtskräftigen Urteile des OLG Düsseldorf zur VRS-Einnahmenaufteilung weiterhin nicht anerkennt und sie nicht bereit ist, die daraus resultierenden Konsequenzen zu tragen, sah sich die VRS GmbH gezwungen, die Verbundverträge gegenüber dem Unternehmen mit Wirkung zum 30.06.2021 zu kündigen.
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