Wer trotz Warnhinweisen in einer Waschstraße bremst, muss damit rechnen, auf dem überwiegenden Teil seines Schadens sitzenzubleiben. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem ein Mann, dessen Fahrzeug sich bereits auf dem Förderband befand, bremste. Er fürchtete, dem Wagen vor ihm aufzufahren, weil dieser am Ende der Waschstraße erst mit kurzer Verzögerung losfuhr. Und auf das automatische Bremsen der Waschanlage, wenn sich zwei Fahrzeuge zu nahe kommen, wollte er sich nicht verlassen. Bei dem Bremsmanöver rutschte sein Auto allerdings vom Förderband und wurde beschädigt. Er weigerte sich, den Schaden allein zu zahlen. Und bekam vor Gericht Recht. Da der Vordermann erst verzögert an- und wegfuhr, musste er ein Drittel des Schadens übernehmen (Oberlandesgericht Zweibrücken, Az.: 1 U 63/19).
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