Mit einer solchen Klarstellung, so der BDU, werde es ermöglicht, wirkliche Beratungsleistungen von anderen Unterstützungsleistungen sachgerecht abzugrenzen. Eine unpräzise Verwendung des Begriffs Beratung führe hingegen auch beispielsweise bei Consultingdienstleistungen im Public Sector zu unnötigen Diskussionen, da selten zwischen den einzelnen Beratungs- beziehungsweise Unterstützungsanlässen – etwa Rechtsberatung, IT-Implementierung, Übersetzungsdienste, PR-Dienste und eben Unternehmensberatung – differenziert wird. Der BDU begrüße daher, dass die Bundesregierung vor diesem Hintergrund kürzlich eine Initiative für ein engeres und breitakzeptiertes Verständnis von Beratungsleistungen angestoßen habe.
Wie notwendig eine größere Differenzierung der Leistungen von Externen im Public Sector ist, zeigen ausgewählte Analysen von Ausgaben für Externe bei Bund und Ländern. Schlüsselt man beispielsweise die Rahmenverträge des Bundes mit externen Dienstleistern insgesamt auf, wird deutlich, dass klassische Unternehmensberatung lediglich 18 Prozent an den Ausgaben ausmacht. Fast 47 Prozent entfallen hingegen auf IT-Dienstleistungen.
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