Weltdrogentag 2021: Alkohol – gefährliche Alltagsdroge

In Deutschland wird überdurchschnittlich viel Alkohol konsumiert. Mit umgerechnet 10,8 Litern Reinalkohol lag der bundesweite jährliche Pro-Kopf-Konsum der Bevölkerung ab 15 Jahren 2019 deutlich über dem europäischen Durchschnitt. Etwa 1,4 Millionen Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren trinken missbräuchlich und etwa 1,6 Millionen gelten als alkoholabhängig. Jährlich sind rund 20.000 Todesfälle bundesweit auf hohen Alkoholkonsum zurückzuführen.

Anlässlich des Weltdrogentags am 26. Juni 2021 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die mit dem Konsum von Alkohol verbundenen Risiken hin und informiert zu ihren Unterstützungsangeboten für die kommunale Alkoholprävention. Die Coronavirus-Pandemie hat die Kommunen vor die Herausforderung gestellt, auch mit den neuen Rahmenbedingungen der Pandemie für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren.

Michaela Goecke, Leiterin des Referats für Suchtprävention der BZgA, betont: „Alkohol ist eine gefährliche Alltagsdroge. Alkoholabhängigkeit entsteht meist unbemerkt und schleichend. Auch werden die Risiken übermäßigen Alkoholkonsums in allen Altersgruppen unterschätzt – das zeigen die jährlich mehr als 100.000 Fälle von akuter Alkoholvergiftung mit Krankenhausaufenthalt in Deutschland. Der Alkoholprävention in der Kommune kommt große Bedeutung zu, weil dadurch Menschen in ihrer unmittelbaren Lebenswelt erreicht werden. Die BZgA unterstützt kommunale Akteure bei der Umsetzung von qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahmen mit der Serviceplattform www.vortiv.de. VORTIV – vor Ort aktiv – bietet individuelle Beratung, online, telefonisch sowie persönlich vor Ort.“

Über die Internetseite www.vortiv.de können kommunale Akteure wie Präventionsfachkräfte, Mitarbeitende der Kommunalverwaltung oder Lehrkräfte für die Planung und Umsetzung ihrer Alkoholpräventionsprojekte kostenfrei eine fachliche Beratung in Anspruch nehmen. Zudem werden Bedarfsanalysen, Fortbildungen zum kommunalen Netzwerkmanagement, Informationen zu rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und ein Überblick über alle Angebote der BZgA zur Alkoholprävention zur Verfügung gestellt.

Die BZgA engagiert sich seit 2009 in der kommunalen Alkoholprävention im Rahmen der Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ mit Unterstützung des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV). Mit der Serviceplattform www.vortiv.de bündelt die BZgA die Erfahrungen dieses Engagements, um Institutionen, Fachkräfte und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bei der kommunalen Alkoholprävention zielgerichtet zu unterstützen und ein nachhaltiges Netzwerkmanagement auf kommunaler Ebene auszubauen.

Übersicht der BZgA-Angebote zur Alkoholprävention:

Alkoholprävention für 12- bis 15-Jährige „Null Alkohol – Voll Power“
www.null-alkohol-voll-power.de

Alkoholprävention für Jugendliche und Erwachsene „Alkohol? Kenn dein Limit.“

Für die Zielgruppe Jugendliche:
www.kenn-dein-limit.info
www.facebook.com/alkoholkenndeinlimit
www.instagram.com/alkohol_kenndeinlimit
www.youtube.com/c/AlkoholKenndeinLimit/featured

Für die Zielgruppe Erwachsene:
www.kenn-dein-limit.de
www.facebook.com/kenndeinlimiterwachsene
https://twitter.com/Alkohol_Limit

Angebote zur Alkoholprävention für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Sport bietet die Initiative „Alkoholfrei Sport genießen“:
www.alkoholfrei-sport-geniessen.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: +49 (221) 8992-0
Telefax: +49 (221) 8992-300
http://www.bzga.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel