Verbot für bestimmte Kunststoffprodukte ab 3. Juli 2021
Die ab 3. Juli in Kraft tretende Einwegkunststoffverbotsverordnung soll die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt verringern. Sie sieht vor, dass unter anderem folgende Gegenstände nicht mehr verkauft oder abgegeben werden dürfen: Plastikbesteck (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen), Plastikgeschirr (Teller, Schalen), Trinkhalme aus Plastik sowie Verpackungen für warme Speisen und Getränke aus Styropor (Polystyrol). Die möglicherweise noch vorhandenen Restbestände in Restaurants dürfen aber noch verbraucht werden.
Laut Verordnung werden nicht alle Einwegprodukte verboten, aber bei den noch erlaubten Produkten muss nun auf der Verpackung darauf hingewiesen werden, dass sie Kunststoffe enthalten und wie sie deshalb zu entsorgen sind. Zu diesen kennzeichnungspflichtigen Verpackungen gehören zum Beispiel Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung.
Alternativen: kaum empfehlenswert
Um weiterhin Getränke und Speisen an Verbraucherinnen und Verbraucher für den Außer-Haus-Verzehr abzugeben, gibt es aber noch weitere Möglichkeiten. So bleiben zum Beispiel Schalen aus Aluminium erlaubt. Für die Herstellung und das Recycling dieser Schalen wird jedoch viel Energie benötigt, gleichzeitig ist die Recyclingfähigkeit nicht besonders hoch. Außerdem kann aus unbeschichteten Aluminiumschalen der Stoff in die Speisen übergehen, was vermieden werden sollte.
Auch sogenannte kompostierbare Kunststoffe, die teilweise aus pflanzlichen Rohstoffen (Bio-Plastik) hergestellt werden, sind keine gute Alternative, da sie aktuell in den Kompostieranlagen nicht schnell genug abgebaut werden können. Geschirr aus Papier klingt wie eine nachhaltige Lösung, doch für die Produktion müssen Wälder abgeholzt werden. Für die Produktion aus Recyclingmaterial werden immer noch viel Energie, Chemikalien und Wasser benötigt.
Gute Idee: Mehrweg-Produkte
Um wirklich eine nachhaltige Alternative darzustellen, müssen die Produkte häufig wiederverwendet werden. Es gibt in der Gastronomie bereits Mehrwegsysteme: So wird gegen einen Pfandbetrag ein Mehrwegbecher oder eine -schale an Verbraucher mit der gekauften Speise oder dem Getränk ausgegeben. Beim nächsten Besuch bei einem teilnehmenden Händler bringt man einfach das Geschirr wieder mit und erhält entweder sein Pfand zurück oder bekommt die neue Bestellung wieder in solch einem Gefäß. Leider nehmen noch nicht alle Betriebe an solchen Systemen teil, aber die Verbreitung nimmt zu. Spätestens ab 2023 müssen alle Gastronomen mit einer Fläche von mehr als 80 qm jedoch solche oder ähnliche Mehrweglösungen anbieten.
Immer häufiger ist es auch möglich, Speisen und Getränke in mitgebrachte Behältnisse gefüllt zu bekommen. Verbraucher sollten einfach danach fragen. Die Investition in Dosen und Getränkebecher aus Edelstahl lohnt sich, denn diese können sehr oft wiederverwendet werden und halten Speisen und Getränke auch noch warm oder kalt. Als leichtere Variante ist Geschirr aus Polypropylen (PP) zu empfehlen, denn es kommt ohne Weichmacher aus und ist lebensmittelsicher. Zudem gibt es gerade Getränke im mitgebrachten Becher oft preisreduziert. „Am nachhaltigsten ist aber, seinen Kaffee oder sein Gericht wenn möglich im Restaurant sitzend zu genießen“, sagt Dr. Britta Schautz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. „Wer sich dafür die Zeit nimmt, sorgt am besten für sich selbst und die Umwelt“, so Schautz.
Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 21485-0
Telefax: +49 (30) 21172-01
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de