Der Beirat greift lediglich erneut Forderungen der Wirtschaft auf, die sich gerne von Sozialbeiträgen entlasten möchte. Viele Arbeitnehmer erreichen schon heute nicht das Renteneintrittsalter. Für sie käme eine Anhebung des Renteneintrittsalters einer Rentenkürzung gleich. Bereits 2019 haben in Deutschland 17 Prozent der Verstorbenen das 67.Lebensjahr nicht erreicht, 14,4 erlebten sogar ihren 65.Geburtstag nicht mehr. Hinzu kommen die, die aus gesundheitlichen Gründen bereits jetzt nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten können und mit einer Mini-Rente auskommen müssen. 2019 lag jede zweite Rente in Deutschland unter 900 Euro monatlich. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner haben Probleme, allein mit der Rente ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Senioren stellen mittlerweile die größte Gruppe unter den Minijobbern. Lag die Zahl der Miniobber im Alter von 65 Jahren oder älter 2003 noch unter 600.000, so hat sie mittlerweile die Million überschritten. Dies ist besorgniserrregend und ein Indiz für wachsende Altersarmut.
Durch die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte doppelte Haltelinie wird das aktuelle Rentenniveau lediglich bis 2025, nicht jedoch dauerhaft abgesichert. Bis Ende 2030 könnte das Niveau somit wie prognostiziert auf 44,6 Prozent absinken, ohne dass die Bundesregierung zum Eingreifen gezwungen wäre. Soweit darf es nicht kommen. Ab 2024 treten die Babyboomer ins Rentenalter ein. Auch sie wollen eine auskömmliche Rente und Planungssicherheit. Das Beispiel Österreich zeigt, dass dies auch ohne Anhebung des Renteneintrittsalters auf 68 möglich ist. In Österreich als einer mit Deutschland vergleichbaren Volkswirtschaft liegt das Rentenniveau bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren und 45 Beitragsjahren bei 80 Prozent, bei einem Beitragssatz von 22,8 Prozent.
Die Einführung der Grundrente im letzten Jahr war ein wichtiger und richtiger Schritt zur besseren Altersabsicherung derjenigen, die langjährig gearbeitet aber nur wenig verdient haben. Sie garantiert aber keine lebensstandardsichernde Rente. Notwendig ist daher eine grundlegende Rentenreform, bei der insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung gestärkt werden muss.“
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