Rund 76.000 Euro verdienen angestellte Hausärzte in Praxen und MVZ im Schnitt

Über 46.500 Ärzte waren 2020 in der ambulanten Versorgung angestellt, und es werden immer mehr. Exklusive Tarifverträge für diesen Sektor gibt es nicht – wie sieht hier also die Vergütung genau aus? Dazu hat die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut DocCheck Research eine Befragung durchgeführt. Insgesamt 700 ambulant angestellte Humanmediziner haben Fragen rund um das Gehalt und das Arbeitsumfeld beantwortet.

Da für die ambulante Versorgung keine Tarifverträge existieren, orientieren sich die Gehälter der angestellten Ärzte in Praxen und MVZ zwar grob an den Vorgaben für die Kliniken, doch letztendlich werden sie individuell ausgehandelt. Entsprechend zeigt sich eine große Spannweite bei den Verdiensten. Eine Auswertung nach hausärztlicher und fachärztlicher Tätigkeit offenbart, dass die Gehälter bei Fachärzten noch stärker auseinanderdriften und im Schnitt höher liegen als bei den Hausärzten:

So verdienen angestellte Ärzte in hausärztlichen Praxen im Durchschnitt 75.900 Euro brutto im Jahr, dabei bewegen sich die mittleren Jahresgehälter der Befragten zwischen 60.000 Euro und 88.000 Euro. Im Vergleich dazu erhalten Fachärzte mit 87.600 Euro brutto pro Jahr im Durchschnitt rund 15 Prozent mehr Gehalt, hier variieren die mittleren Einkommen zwischen 65.000 und 102.600 Euro. Vereinzelt wurden auch Gehälter bis zu 158.900 Euro genannt.

„Ein Grund für die großen Gehaltsunterschiede bei Fachärzten ist sicherlich die Tatsache, dass die verschiedenen Fachrichtungen unterschiedlich hohe Abrechnungsmöglichkeiten haben. Insbesondere technikintensive Leistungen, die zum Beispiel Augenärzte, Urologen und Chirurgen erbringen, profitieren davon, was sich dann am Ende auch im Gehalt der Angestellten widerspiegelt“, sagt Ramona Krupp, Referentin im Bereich Gesundheitsmärkte und -politik bei der apoBank. „Allerdings gibt es seit einiger Zeit das gesundheitspolitische Bestreben, die sogenannte ‚sprechende‘ Medizin finanziell zu fördern, die vor allem Haus- und Kinderärzte aber auch Neurologen und Psychotherapeuten anbieten.“

Umsatzbeteiligung eher selten

Bei einer umsatzunabhängigen Vergütung – auf die sich der Großteil der Studienergebnisse bezieht – erhält der angestellte Arzt jeden Monat ein fest vereinbartes Gehalt. Doch grundsätzlich besteht für die Angestellten auch die Möglichkeit, mit ihren Arbeitgebern eine Umsatzbeteiligung zu verhandeln. Allerdings ist ein umsatzabhängiges Vergütungsmodell im Vergleich zu Zahnarztpraxen – die apoBank hat bereits Anfang des Jahres eine Umfrage durchgeführt und hier dazu berichtet – bei Ärzten seltener: Nur 27 Prozent der Befragten erhalten eine Umsatzbeteiligung. Vor allem unter den Hausärzten ist dieses Modell eher unüblich (19 Prozent). Bei den Fachärzten sind es immerhin 36 Prozent.

In MVZ verdient man besser

Ein Vergleich der Einrichtungen zeigt, dass in MVZ höhere Gehälter gezahlt werden als in den Praxen – und das unabhängig vom Vergütungsmodell. So liegen die reinen Festgehälter in einer Praxis im Durchschnitt rund 16.500 Euro unter den Gehältern im MVZ; bei einer Umsatzbeteiligung fällt der Unterschied mit 13.600 Euro brutto pro Jahr etwas geringer aus. Ein Gehaltsmodell mit Beteiligung am Umsatz kommt in MVZ häufiger vor als in den Praxen. Dort ist das Arbeitspensum allerdings auch etwas größer: Die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit beträgt durchschnittlich 38,5 Stunden – eine Stunde mehr als in der Praxis. Unterschiede ergeben sich aber vor allem mit Blick auf die Patientenanzahl pro Quartal pro Arzt. Diese ist im MVZ deutlich höher als in der Praxis.

Land und Kleinstadt finanziell auch attraktiv

Die Verdienstmöglichkeiten nach Region variieren kaum, die Arbeit in der Kleinstadt oder auf dem Land steht der Arbeit in der Großstadt aus finanzieller Sicht in nichts nach: In ländlichen Regionen mit weniger als 20.000 Einwohnern ist das durchschnittliche Bruttojahresfestgehalt (umsatzunabhängiges Vergütungsmodell) bei Hausärzten mit 78.200 Euro sogar leicht höher als in den großen Städten (74.900 Euro). Die befragten Fachärzte verdienen in der Kleinstadt bzw. auf dem Land mit 86.300 Euro nur marginal weniger als in der Großstadt (87.700 Euro).

Frauen verdienen im Schnitt weniger als Männer

Die in der ambulanten Versorgung angestellten Ärztinnen verdienen im Durchschnitt 18 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Das trifft sowohl auf Haus- als auch auf Fachärztinnen zu. Damit entspricht die geschlechterbedingte Gehaltslücke bei Humanmedizinern im umsatzunabhängigen Modell dem Schnitt in der Bevölkerung: Laut statistischem Bundesamt betrug der Gender-Pay-Gap zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern zuletzt 18 Prozent (Stand 2021). Seit 2000 ist der Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern fast konstant.

„Dass Frauen bei Gehaltsverhandlungen weniger Geld fordern als ihre männlichen Kollegen, ist immer wieder in Untersuchungen zu beobachten“, sagt Krupp, die auch die Studie geleitet hat. „Doch unsere Umfrage offenbart auch insgesamt hohe Differenzen zwischen den Gehältern, was letztendlich auch bedeutet, dass ein großer Verhandlungsspielraum vorhanden ist. Mit dieser Studie wollen wir erste Anhaltspunkte zu den Arbeitsbedingungen in der ambulanten Medizin liefern und mehr Orientierung bei der Karriereplanung geben, denn laut den Umfrageergebnissen ist das Gehalt für die Mehrheit der Befragten ein wichtiger Faktor, wenn es um die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz geht.“

Die Ergebnisse im Detail gibt es in der beigefügten Präsentation und auf der Informationsplattform der apoBank rund um ärztliche Karriere. Zusätzlich können interessierte Ärzte bei einem Webinar am 15. Juli 2021 Fragen zu Gehältern und Arbeitsumfeld im ambulanten Bereich stellen. Neben dem Thema Vergütung geht es um Tipps zu Arbeitsverträgen und einen Überblick zu nichtmonetären Leistungen, die man als Arbeitnehmer erwarten kann und als Arbeitgeber bieten sollte.

Methodik:

Befragt wurden insgesamt 700 ambulant angestellte Humanmediziner – davon 350 Hausärzte und 350 Fachärzte (Augenheilkunde, Chirurgie & Orthopädie, Dermatologie, Gynäkologie, HNO, Pädiatrie, Urologie). Die Online-Befragung wurde von DocCheck Research (Köln) durchgeführt und die Stichprobe aus dem DocCheck Panel gezogen, das aufgrund seiner Datengüte und hoher Repräsentativität ein gutes Spiegelbild der Grundgesamtheit der Ärzteschaft in Deutschland abbildet.

Über die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) ist die größte genossenschaftliche Primärbank und die Nummer eins unter den Finanzdienstleistern im Gesundheitswesen. Kunden sind die Angehörigen der Heilberufe, ihre Standesorganisationen und Berufsverbände, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Unternehmen im Gesundheitsmarkt. Die apoBank arbeitet nach dem Prinzip "Von Heilberuflern für Heilberufler", d. h. sie ist auf die Betreuung der Akteure des Gesundheitsmarktes spezialisiert und wird zugleich von diesen als Eigentümern getragen. Damit verfügt die apoBank über ein deutschlandweit einzigartiges Geschäftsmodell. www.apobank.de

Seit der Gründung vor fast 120 Jahren ist verantwortungsbewusstes Handeln in den Unternehmenswerten der apoBank fest verankert. Sie setzt sich fürs Miteinander ein, fördert Zukunftsprojekte, Kultur sowie soziales Engagement und investiert in Nachhaltigkeit und ökologisches Bewusstsein: www.apobank.de/mehr-ermoeglichen

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Richard-Oskar-Mattern-Straße 6
40547 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 5998-0
Telefax: +49 (211) 593877
http://www.apobank.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel