Nach wie vor müssen viele Lehrkräfte ihre privaten Endgeräte in einer privaten Infrastruktur für ihren Unterricht nutzen. Somit sind sie auch zumindest teilweise selbst für den Datenschutz verantwortlich. Das droht auch so zu bleiben, wenn der Unterricht wieder primär der regelmäßige Präsenzunterricht und damit auch ein digital unterstützter Präsenzunterricht sein wird.
Der DPhV fordert deshalb die Dienstherren dringend dazu auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, alle Lehrkräfte mit dienstlichen Geräten und einem dienstlichen Internetzugang auszustatten und einen standardisierten, an den Notwendigkeiten von Schulen angemessenen Datenschutz rechtlich sicherzustellen und technisch umzusetzen.
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