Geschlechtergerechtigkeit endlich fest in Gemeinsamer Agrarpolitik verankern

Obwohl die Trilog-Verhandlungen über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf EU-Ebene noch keinen Abschluss gefunden haben, hat der Bundestag gestern zentrale Gesetze zur neuen Förderperiode verabschiedet. Die besondere Lage der Frauen in der Landwirtschaft wurde lediglich in einem Entschließungsantrag der Linken thematisiert. Die Erwartung der LandFrauenverbände in Deutschland ist groß, dass in der weiteren Umsetzung der GAP konkrete Frauen-Förderprogramme folgen. Der Deutsche LandFrauenverband (dlv) fordert, dass das Thema Geschlechtergerechtigkeit in der weiteren Ausgestaltung der GAP auf Bundes- und Länderebene Eingang findet.

Eine nach wie vor völlig unzureichende Geschlechtergerechtigkeit der GAP kritisierte auch die Erste Vizepräsidentin des dlv, Juliane Vees, die am vorausgehenden Montag als Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag geladen war. „Damit die GAP erfolgreich sein kann, müssen die Fördermaßnahmen auch im Sinne der Frauen nachjustiert werden. Dafür müssen aktuelle Missstände erfasst, spezifische Bedarfe abgeleitet und entsprechende Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Das ist nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern trägt auch dazu bei, das Potential der Frauen zur Entwicklung der ländlichen Räume nutzbar zu machen. Wir brauchen beispielsweise spezielle Förderprogramme im Bereich Beratung, Coaching und Qualifizierung, um Frauen in der Landwirtschaft für die immer komplexer werdenden Herausforderungen zu rüsten“, forderte Vees im Ausschuss.

Der EU-Verordnungsentwurf zum GAP-Strategieplan sieht erstmals die Verankerung der Geschlechtergerechtigkeit vor – und zwar im Ziel h, einem von insgesamt zehn Zielen. Der dlv rechnet fest damit, dass dieses im Rahmen des Trilogs nicht mehr herausverhandelt wird und bewertet das als einen wichtigen ersten Erfolg. „Das Thema Geschlechtergerechtigkeit ist endlich auch bei der EU-Kommission angekommen. Das Gleiche erwarten wir von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern des Deutschen Bundestages sowie von den Verwaltungen von Bund und Ländern“, erklärt dlv-Präsidentin Petra Bentkämper.

Der dlv fordert, dass sich die Geschlechtergerechtigkeit nicht nur in einem von zehn Zielen wiederfindet, sondern sich durch die gesamte GAP zieht. Deutschland schneidet im EU-Vergleich besonders schlecht ab, wenn es um den Anteil der Leiterinnen landwirtschaftlicher Betriebe, Hofnachfolgerinnen oder Existenzgründerinnen geht. Auch in den ländlich-agrarischen Gremien sind Frauen in Deutschland deutlich unterrepräsentiert – aus dlv-Sicht lediglich mit verbindlichen Quoten regelbar.

Über Deutscher LandFrauenverband e. V. (dlv)

Der Deutsche LandFrauenverband e.V. (dlv) ist der bundesweit größte Verband für Frauen, die auf dem Lande leben, und deren Familien. Ziel ist, die Lebensqualität und die Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern. Der dlv vertritt die politischen Interessen von rund 450.000 Frauen in ländlichen Regionen und den Berufsstand der Bäuerinnen. 12.000 Ortsvereine und 22 Landesverbände bilden zusammen ein aktives Netzwerk. Der Verband nutzt seine gesellschaftliche Kraft, um die soziale, wirtschaftliche und rechtliche Situation von Frauen zu verbessern. Präsidentin ist Petra Bentkämper.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher LandFrauenverband e. V. (dlv)
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 28449291-0
Telefax: +49 (30) 28449291-9
http://www.LandFrauen.info

Ansprechpartner:
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 284492914
E-Mail: presse@landfrauen.info
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel