„Für den Wohngebäudebestand, der zu erheblichem Anteil für die CO2‐Emissionen in Berlin verantwortlich ist, bringt das Maßnahmenpaket fast gar nichts. Daran ändert leider das Solargesetz nichts“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Denn für bestehende Wohngebäude sind Solarpaneele nur zwingend, wenn das Dach saniert werden soll. Es ist zu befürchten, dass deshalb Dachsanierungen unterbleiben bzw. verschoben werden. Besser wäre aus Mietervereinssicht, dass in einem Fristenplan Gebäudeeigentümer für geeignete Dächer zur Solarnutzung verpflichtet werden. „Das ist vertretbar, denn für Solarpaneele muss ein Dach nicht erneuert werden“, so Wild. Die Hoffnung liegt daher mehr auf der versprochenen Novelle des Energiewendegesetzes. Ob allerdings Berlin eine Regelungskompetenz für die notwendigen Maßnahmen hat, muss geklärt werden. „Wir setzen uns weiterhin ergänzend zu den Energieberatungen für eine verpflichtende Reduktion der CO2‐Emissioen und des Endenergieverbrauchs in 5‐ Jahres‐Schritten ein, wodurch die jeweils schlechtesten Gebäude in die Sanierung kämen“, erklärte Wild.
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