FIAT und IVECO Abgasskandal: Tausenden Wohnmobilbesitzern mit Dieselmotoren von Fiat-Chrysler und IVECO droht Ärger – erster Rückruf von IVECO-Fahrzeugen

Nächster und zugleich besonders ärgerlicher Akt im Abgasskandal. Nachdem durch eine Vielzahl von Medienberichten aufgedeckt worden war, dass in vielen auf der Basis des Fiat Ducato bzw. IVECO Daily hergestellten Wohnmobilen ggf. unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen, ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen den Hersteller Fiat. Betroffen hiervon sind Tausende Besitzer von Wohnmobilen, die mit Motoren des FCA Konzerns – heute Stellantis – bzw. IVECO ausgestattet wurden. „Besitzer von entsprechenden Wohnmobilen sollten nicht blauäugig die Entwicklungen abwarten, sondern Schadensersatz von allen in Betracht kommenden Beteiligten fordern“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main wird sich voraussichtlich viele Jahre hinziehen. „Es ist im Moment völlig offen, welche Konsequenzen dieses Verfahren haben wird und inwieweit die Beschuldigten zur Rechenschaft gezogen werden“, erläutert Rechtsanwalt Göpfert. Dabei gibt es seit Februar 2021 bereits den ersten amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes für IVECO Daily basierte Fahrzeuge.

Hiervon unabhängig ist die zivilrechtliche Haftung der Beteiligten zu sehen. Sowohl der FCA Konzern, also die FCA Italy S.p.A., die zum heutigen Konzern der Stellantis N.V. gehört, als auch der Motorenhersteller FPT Industrial S.p.A., sowie IVECO kommen hier als Gegner verschiedener Ansprüche in Betracht.

Da es sich im Wesentlichen um Wohnmobile handelt, die in den Jahren 2014 bis 2019 produziert und veräußerst wurden, können sich Ansprüche aktuell auch noch aus den geschlossenen Kaufverträgen ergeben. Der BGH bewertet das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen grundsätzlich als Mangel und gewährt Betroffenen damit Ansprüche aus dem Recht der Sachmängelhaftung. „Die Frist zur Geltendmachung dieser Ansprüche ist aber eher kurz bemessen, so dass Erwerber eines möglicherweise von einer Abschalteinrichtung betroffenen Fahrzeugs schnell handeln sollten“, warnt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.

Betroffen können Wohnmobile auf der Basis des FIAT Ducato bzw. IVECO Daily sein, die über Dieselmotoren mit 1,3 L, 1,6 L, 2,0 L und 2,3 L von Fiat oder IVECO und über die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 verfügen. Besitzer von Wohnmobilen können zunächst recht einfach anhand der Zulassungsunterlagen prüfen, wer Hersteller des Wohnmobils bzw. des Motors ist. Erscheint hier, häufig auch in der sogenannten EU-Konformitätsbescheinigung (COC), der Hinweis auf einen Fiat Ducato, die Firmen FCA Automobile S.p.A, FCA Italy S.p.A., IVECO und/oder FPT Industrial S.p.A., oder IVECO sollten Betroffene wachsam sein.

Nach Auffassung der Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Geschädigten im Dieselskandal gegen verschiedene Fahrzeughersteller vertritt, sind mit ggf. künftig zu erwartenden Software-Updates nicht unerhebliche Risiken verbunden. „So berichteten viele Autobesitzer von negativen Auswirkungen nach Durchführung solcher Maßnahmen, wie etwa nachlassender Leistung, einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einer Versottung des Motors“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten.

Auf eine solch ungewisse künftige Entwicklung sollten sich Besitzer von Wohnmobilen, an denen häufig besonderes Herzblut hängt, nicht einlassen, sondern frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Rechte und ggf. bestehende Ansprüche zu wahren. Gerade wenn die betroffenen Wohnmobilbesitzer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf abgeschlossen worden ist, besteht dem Grunde nach auch kein Kostenrisiko. Dann sollten Betroffene zügig handeln und sich rechtlichen Rat einholen.

Über Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Verbraucherschutz-, Bank- und Kapitalanlagerechts tätig. Ihr Schwerpunkt liegt seit mehreren Jahren insbesondere im Bereich des sogenannten Abgasskandals. Die fachspezifisch erfahrenen Anwälte vertreten ausnahmslos Verbraucher gegenüber großen Wirtschaftsunternehmen und Banken. Sitz der Kanzlei ist Nürnberg.

Weiterführende Informationen unter:
www.drhoffmann-partner.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 56794-00
Telefax: +49 (911) 56794-01
http://www.drhoffmann-partner.de

Ansprechpartner:
Dr. Marcus Hoffmann
Telefon: +49 (911) 56794-00
Fax: +49 (911) 657940-1
E-Mail: info@drhoffmann-partner.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel