„Wir sind sehr froh, dass der Gesetzgeber nun gehandelt hat“, erklärt im Namen der Fachverbände Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D., „Menschen mit Behinderung und ihren Familien fällt damit ein riesiger Stein vom Herzen, denn der Krankenhausbesuch war für sie bisher von Ängsten und großer Unsicherheit geprägt.“
Die ungeregelte Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus war seit vielen Jahren bekannt und hat sich zuletzt durch die Corona-Pandemie noch verschärft. Erst kürzlich hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes die Bundesregierung aufgefordert, das Problem noch in dieser Legislaturperiode zu lösen. Daraufhin hat die Bundesregierung einen Regelungsentwurf vorgelegt, der heute vom Bundestag beschlossen wurde. Danach soll künftig die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld Patient*innen mit Behinderung begleiten. Bei Assistenz durch Mitarbeiter*innen von Einrichtungen oder Diensten der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.
Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen, damit die neuen Regelungen auch umgesetzt werden können. Ulla Schmidt appelliert daher an die Ministerpräsident*innen: „Lassen Sie die Menschen mit Beeinträchtigung nicht im Stich, geben Sie ihnen die Unterstützung, die sie im Krankenhaus unbedingt brauchen!“
Zum Hintergrund: Menschen mit Beeinträchtigung, die sich beispielsweise nicht mit Worten verständigen können oder auf Veränderungen mit Ängsten reagieren, benötigen eine vertraute Begleitperson, die ihnen Sicherheit geben und bei der Kommunikation mit dem Krankenhauspersonal unterstützen kann. Diese Begleitung ist somit unerlässlich für den Erfolg der Behandlung in der Klinik.
Bislang gab es dafür keine Kostenregelung. Nur für Menschen mit Behinderung, die ihre Begleitung im sogenannten Arbeitgebermodell organisieren, wird die Assistenz auch im Krankenhaus bezahlt. Die überwiegende Mehrheit lebt jedoch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder erhält Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste. In diesen Fällen ist das Arbeitgebermodell nicht anwendbar, Kosten für die Begleitung im Krankenhaus werden damit nicht erstattet.
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de
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