Entgegen der im Ausschuss geäußerten Forderung zur Aufhebung der Begrenzung der von der Umlage zu befreienden Volllaststunden fordert der BEE eine strengere Begrenzung. „Bereits die vorgeschlagenen 5.000 h/a sind zu viel, um einen systemdienlichen Betrieb der Elektrolyseure zu gewährleisten. Der komplette Wegfall der Begrenzung würde hingegen unzweifelhaft eine Erhöhung der Grundlast mit sich bringen. Da dies zum Weiterbetrieb fossiler Kraftwerke führen würde, steht eine solche Aufhebung den Zielen der Energiewende absolut entgegen“, so Peter weiter. Zusätzlich drängt der BEE auf die Aufnahme sinnvoller Standortkriterien bereits heute und nicht erst wie geplant zum 31. Dezember 2023. „Die Kopplung an Standortkriterien ist für die Sicherstellung des netzdienlichen Betriebs von Elektrolyseuren zwingend erforderlich. Gerade vor dem Hintergrund des verzögerten Stromnetzausbaus wird der Verzicht auf räumliche Kriterien zum aktuellen Zeitpunkt dazu führen, dass Netzengpässe durch Elektrolyseure verstärkt werden und durch zunehmende Redispatch-Maßnahmen vermehrt fossile Kraftwerke zum Einsatz kommen“, so Peter abschließend.
Weiterführende Informationen:
- Die BEE-Stellungnahme zur Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 finden Sie hier.
Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 50 Verbänden und Unternehmen aus den Branchen der Wind-, Bio- und Solarenergie sowie der Geothermie und Wasserkraft. Wir vertreten auf diese Weise 30 000 Einzelmitglieder, darunter mehr als 5 000 Unternehmen, 316 000 Arbeitsplätze und rund 6,5 Millionen Anlagenbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 275817-00
Telefax: +49 (30) 275817020
http://www.bee-ev.de
Telefon: +49 (30) 2758170-16
Fax: +49 (30) 2758170-20
E-Mail: presse@bee-ev.de