Sozialpartnerschaft auch in Krisenzeiten: Produzentenallianz einigt sich mit ver.di und BFFS auf neuen Tarifvertrag

Mit einem Kompromisspaket haben die Tarifpartner von Produzentenallianz, ver.di und BFFS (Bundesverband Schauspiel) am 30. April 2021 in Berlin, nach Monaten intensiver Verhandlungen, zu einer Einigung gefunden. Damit wurden die Gespräche über den Mantel- und Gagentarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende sowie über den Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler zu einem guten Abschluss gebracht. Ein Tarifteil Gage wird – bei Einigung – ab 2022 umgesetzt.

Für den Verhandlungsführer und Geschäftsführer der Produzentenallianz, Dr. Christoph Palmer, war die Ausgangslage der Tarifverhandlungen zum Ende letzten Jahres denkbar schwierig: „Die Produktivität deutscher Film- und Fernseh­produktionsunternehmen war aufgrund der Covid-19-Pandemie im ersten Halbjahr 2020 schwer beeinträchtigt. Erst seit der zweiten Hälfte des Jahres 2020 können deutsche Produktions­unternehmen mit umfassenden Hygieneregeln, Umsicht und großem Einsatz aller Beteiligten wieder arbeiten. Zwar wirken die Schutzschirme der Sender und die Ausfallfonds I (Kino) und II (Fernsehen) unterstützend für die Branche, viele Kosten bleiben allerdings an den Produktionsbetrieben hängen. In dieser angespannten und volatilen Situation einen Tarifvertrag zu verhandeln, machte die Kompromissfindung nicht einfach. Das Ergebnis zeigt indes, dass sich diese gemeinsame Sozialpartnerschaft auch in der Krise bewährt.“

Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im Überblick:

Gagen

  • Für das Jahr 2021 wird es ein einjähriges Gagen-Moratorium geben. Die Verhandlungen über Gagen-Erhöhungen beginnen im September 2021, deren Ergebnisse werden – angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation der Produktionsbetriebe – dann ab 2022 umgesetzt.

Mantel-Tarif-Vertrag

  • Die von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gestellte Hauptforderung nach zwei verbindlich zusammen­hängenden Ruhetagen für jede Beschäftigungswoche wurde in den Verhandlungen zu einem Kompromiss modifiziert: ab 21 Beschäftigungstagen gewährt der Tarifvertrag zweimal zwei zusammenhängende Ruhetage pro Monat (bislang einmal). Bei Drehzeiten ab 40 Tagen müssen ab dem zweiten Beschäftigungsmonat mindestens dreimal zwei zusammenhängende Ruhetage pro Monat gewährt werden. „Versetzte Drehs“ in der Woche sind weiterhin möglich. Für die Filmwirtschaft mit ihrer spezifischen Projektstruktur ist damit noch eine bewegliche Arbeitsorganisation gewährleistet.
  • Für die ursprünglichen Forderungen der Dienstleistungsgesellschaft ver.di über generelle Zuschläge zur zeitanteiligen Gage von 50% bei der Samstags- und 75% bei der Sonntagsarbeit, einigten sich die Tarifpartner nun auf 25% für Tätigkeiten am Samstag und 75% am Sonntag (Sonntags wurde bislang ein Zuschlag von 50% gewährt). Gemäß des „Günstigkeitsprinzips“ bleibt eine pauschale Abgeltung von Zuschlägen vertraglich möglich.
  • Die Sonderregelungen für flexible Arbeitszeiten über die 12. Stunde bleiben bestehen. Das gibt der deutschen Film- und Fernsehproduktion in Ausnahmefällen die Flexibilität, die ein wichtiges Standortargument im filmischen Wettbewerb für Deutschland ist.
  • Die gesetzlichen Regelungen von mindestens 11 Stunden Ruhezeit werden bekräftigt.
  • Die Regelungen zur Absage von Schauspiel-Engagements werden zugunsten der Schauspieler/innen verbessert und geschärft
  • Für strittige Sachverhalte kann beiderseitig eine Clearingstelle angerufen werden, die bei der Auslegung der Ausnahmeregelungen in der Arbeitszeit vermittelt.
  • Die Tarifparteien haben sich auf die Aufnahme von Verhandlungen zum Urheber­vertragsrecht für Fernsehauftragsproduktionen verständigt.
  • Die Mantel-Regelungen des Tarifvertrags treten zum 1.9.2021 in Kraft, dadurch haben die Produktionsbetriebe noch Zeit, sich auf die Neuerungen vorzubereiten. Er läuft ab diesem Zeitpunkt über mindestens zwei Jahre bis zum 31.8.2023.

           

Die Tarifkommission der Produzentenallianz hat nach dem halbjährigen Verhandlungsprozess einmütig zugestimmt. Die tarifgebundenen Mitglieder des Vorstands der Produzentenallianz werden am 19. Mai 2021 über den Tarifvertrag abschließend entscheiden. Die Erklärungsfrist ist für beide Seiten auf Ende Mai 2021 festgelegt.

Produzentenallianz-CEO Christoph Palmer erklärt zum Abschluss des Tarifvertrags: „Erstmals überhaupt haben die Tarifverhandlungen unter solch schwierigen Bedingungen stattgefunden. Dennoch war die sozialpartnerschaftliche Auseinandersetzung konstruktiv und ergebnisorientiert. Wir sind damit zu einem für alle Seiten akzeptablen Kompromiss gelangt, der Verlässlichkeit in unsichere Zeiten bringt.“

Über Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen (kurz: Produzentenallianz) ist die unabhängige Interessenvertretung der Produzentinnen und Produzenten in Deutschland von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie repräsentiert mit fast 300 Mitgliedern die wichtigsten Produktions­unternehmen und ist damit die maßgebliche Vertretung der Produktionswirtschaft in Deutschland. Im nationalen und internationalen Rahmen tritt die Produzentenallianz gegenüber Politik, Verwertern, Tarifpartnern und allen Körperschaften der Medien- und Kulturwirtschaft für die Belange der Produzentinnen und Produzenten ein.

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