2005 wurde die nachgelagerte Besteuerung von Renten mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt. Seitdem wird die Besteuerung von Renten schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass Beitragszahlungen zunehmend steuerfrei werden, die Rente hingegen mit einem ansteigenden Anteil steuerpflichtig wird. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von dem Jahr ab, indem die Rente erstmalig bezogen wird. 2040 beträgt der Steueranteil 100 Prozent. 2005, als die nachgelagerte Besteuerung eingeführt wurde, lag der zu versteuernde Anteil bei 50 Prozent. 2021 liegt er bei 81 Prozent. Dadurch zahlen immer mehr Neurentner*innen Steuern. Betroffen sind aber auch die Bestandrentner*innen, die einen festen prozentualen Freibetrag haben, bei denen aber die Anpassung ihrer Renten dazu führt, dass sie steuerpflichtig werden.
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