Schutzmaßnahmen bei Sonneneinstrahlung

Die Sonne ist für uns Menschen unentbehrlich. Sie fördert u.a. die Bildung des lebenswichtigen Vitamin D, dass für die Entwicklung und Festigkeit der Knochen benötigt wird. Jedoch ein Übermaß an Sonnenstrahlung schadet unserer Haut und unseren Augen – sofort und langfristig! Unmittelbare gesundheitliche Gefährdungen durch UVSonnenstrahlung sind Hautrötungen und Sonnenbrand. Langfristig können zu viel und zu langanhaltende Sonneneinwirkungen zu Hautschäden (Hautkrebs) sowie Augenkrankheiten (Bindehautentzündung, Grauer Star) führen. Die gesundheitliche Bedeutung ist angesichts der aktuell hohen Anzahl an Berufskrankheiten durch Hautkrebs besonders deutlich erkennbar. Mit den folgenden Informationen wollen wir Sie dabei unterstützen, sich frühzeitig auf die bevorstehende Sommersaison vorzubereiten.

Was der Arbeitgeber wissen muss

Generell sind nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes Unternehmer verpflichtet Gefährdungen für Leben und Gesundheit zu vermeiden. Der Gefährdung soll nach dem TOP Modell – Technische, Organisatorische und Persönliche Schutzmaßnahmen begegnet werden. Zur rechtzeitigen Früherkennung von Hautkrebserkrankungen soll den Beschäftigten eine Untersuchung beim Betriebsarzt angeboten werden. Die Angebotsvorsorge richtet sind an Beschäftige, die bei Tätigkeiten im Freien einer intensiven Belastung durch natürliche UVStrahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag ausgesetzt sind. Eine Vorlage als Anschreiben oder zum Aushang gibt es bei der BGBAU.

Wie hoch ist die Belastung durch UV-Strahlen?

Hilfreich zur Einschätzung der Belastung ist die Kennzahl UV-Index auf einer Scala von 0 bis 11. Der UV-Index beschreibt die Stärke der Einstrahlung. Er erreicht in Deutschland bei direkter Sonneneinstrahlung Werte von 0 bis 9. Für eine praxisorientierte Anwendung sind die Kennzahlen in vier Belastungsgruppen: „Schwach“, „Mittel“, „hoch“ und „extrem hoch“ eingeteilt. Bereits ab der Gruppe „Mittel“ und in jedem Fall ab der Gruppe „hoch“ sind Schutzmaßnahmen erforderlich.

Der aktuelle UV-Index wird u.a. unter www.uv-index täglich bekannt gegeben. Mit dem Smartphone kann. auch die Bauwetter APP der BGBAU genutzt werden.

Kriterien zur Gefährdungsbeurteilung

Die Festlegung von Schutzmaßnahmen kann dann bei der Beurteilung der Gefährdungen für Tätigkeiten im Freien durch Sonneneinstrahlung und der damit verbundenen hohen Lufttemperatur (Hitze) erfolgen. Typische Themenfelder sind: Angebotsvorsorge, Technische, Organisatorische und Persönliche Schutzmaßnahmen, Ermittlung des UVIndex und Unterweisung auf Grundlage der Betriebsanweisung.

Festlegung von Schutzmaßnahmen

Technisch 

  • Überdachungen und Unterstellmöglichkeiten als Schattenspender einrichten.
  • klimatisierte Fahrzeuge bereitstellen.

Organisatorisch

  • Arbeiten wenn möglich für den frühen Morgen oder späten Nachmittag einplanen.
  • ausreichende und häufigere Pausen ermöglichen.
  • Beschäftigte zu Schutzmaßnahmen unterweisen.
  • Sonnenschutzcreme bereitstellen.
  • Getränke bereitstellen.

Persönlich

  • Körper- und kopfbedeckende Kleidung tragen.
  • Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor (mindestens LSF 30) benutzen.
  • Sonnenschutzbrille mit seitlicher Abschirmung tragen.

Weitere Informationen

DGUV 203-085 – Arbeiten unter der Sonne

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Anschreiben/Aushang Angebotsvorsorge – BGBAU

Betriebsanweisung Arbeiten bei Hitze – BGBAU

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