Wer auf der Jagd versehentlich einen Jagdhund tötet, muss hierfür Schadensersatz leisten. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Fankfurt am Main. Der Höhe nach bemesse sich der Anspruch nach den Kosten für einen vergleichbaren Welpen. Zu ersetzen seien zudem die Kosten für die Ausbildung eines Hundes mit durchschnittlicher Begabung, um einen dem getöteten Hund vergleichbaren Ausbildungsstand zu erreichen (Az.: 4 U 184/19).
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