Im Gegensatz zu diesen Personengruppen haben Musikschullehrkräfte der Schulbehörde bisher kein Impfangebot ihres Arbeitgebers erhalten. Die Behörde verweist auf Nachfrage darauf, dass die Lehrkräfte der Staatlichen Jugendmusikschule „normale Arbeitnehmer“ seien und keine Lehrkräfte im Sinne des Lehrpersonals an allgemeinbildenden Schulen. Somit läge das Entscheidungsrecht über den Antrag auf Aufnahme in die Impfpriorisierung bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Familie, Soziales und Integration. Dort sei ein Antrag gestellt worden. Da die Lehrkräfte der Staatlichen Jugendmusikschule Hamburg wie das behördliche Verwaltungspersonal zu behandeln seien, bestehe für sie, anders als für die Regelschullehrkräfte, auch keine Testpflicht sondern nur die Möglichkeit bis zu zwei Mal pro Arbeitswoche einen Schnelltest durchzuführen.
„Ein Skandal“ findet Birgit Rettmer, Gewerkschaftssekretärin der GEW. „Die Behörde misst hier mit zweierlei Maß. Die Jugendmusikschullehrkräfte arbeiten am Nachmittag in denselben Räumen, in denen der schulische Regelunterricht stattfindet. Sie begegnen regelhaft der Schülerschaft und den Beschäftigten der Schulen. Dazu ist mit musikalischem Unterricht unter Infektionsgesichtspunkten besonders verantwortungsvoll umzugehen. Es ist unverständlich, warum die Schulbehörde sie nicht ebenfalls als Lehrkräfte der Impfkategorie Drei zählt.“
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