Jetzt muss auch unverzüglich für Klarheit für die Gastronomie gesorgt werden, wie die Öffnungsszenarien für Inzidenzwerte unter 100 genau aussehen. Die Branche wartet dringend darauf, und sie erwartet auch, dass sich die Bremer Regelungen an denen des niedersächsischen Umlands orientieren.
Für die Unternehmen im Einzelhandel bedeutet die Regelung ein Plus an Planbarkeit und Verlässlichkeit, dass das Land Bremen dadurch den bundeseinheitlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes folgt. Wichtig, so die Handelskammer, wird nun sein, dass in den Innenstädten und in den Stadtteilzentren Testzentren eingerichtet werden, die den Kundinnen und Kunden erleichtern, die Testung mit Einkäufen gut zu verbinden.
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