Der Medienrat hat zudem die Satzung zu europäischen Produktionen erlassen. Grundlage hierfür ist § 77 Satz 4 Medienstaatsvertrag (MStV). Danach ist künftig auch für Anbieter von fernsehähnlichen Telemedienangeboten eine Quote für europäische Film- und Fernsehproduktionen vorgesehen. Hierdurch soll die Vielfalt des europäischen Raums und die Produktion europäischer Werke gefördert werden. Pro Halbjahr ist ein Anteil europäischer Produktionen in Höhe von mindestens 30 Prozent des Gesamtangebots vorgesehen. Die Satzung tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft, sofern alle Landesmedienanstalten zustimmen.
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