Anhörung im Bundestag zu Cyberstalking: djb-Sachverständige fordert Nachbesserungen des Gesetzentwurfs

Gleich beginnt die Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und Cyberstalking. Für den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt die Vorsitzende der Kommission für Strafrecht Dr. Leonie Steinl, LL.M., teil. Sie begrüßt den Gesetzentwurf zu großen Teilen, fordert jedoch weitere Nachbesserungen.

„Die Änderungen des Strafgesetzbuches zur Erfassung von Cyberstalking sowie die Regelungen zum besonders schweren Fall des Stalkings sind längst überfällig. Sie tragen den technischen Entwicklungen und der Tatsache Rechnung, dass Cyberstalking neben die ‚klassischen‘ Formen der Nachstellung getreten ist. Allerdings besteht an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf. Außerdem sollte der Strafrahmen für die Nachstellung nach § 4 Gewaltschutzgesetz auf zwei Jahre oder eine Geldstrafe erhöht werden. Der bestehende Strafrahmen von einem Jahr erweckt den Anschein, Nachstellung sei ein Bagatelldelikt und läuft damit Gefahr, die spezialpräventive Wirkung zu verfehlen.“, so Steinl.

Die Präsidentin des djb, Professorin Dr. Maria Wersig fügt hinzu: „Der Schutz vor Nachstellung muss ganzheitlich gedacht werden und kann sich nicht in der Schaffung von Straftatbeständen erschöpfen. Um die bestehenden Straftatbestände und die geplanten Gesetzesänderungen auch effektiv umzusetzen, sind verpflichtende Fortbildungen für Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz nötig, eine seit Jahren verfolgte Kernforderung des djb. Das Fachpersonal muss in die Lage versetzt werden, eine adäquate Risikoanalyse durchzuführen. Viel zu oft werden die besonderen Gefahren des Stalkings und die Tatsache, dass auf Nachstellungen körperliche und tödliche Angriffe folgen können nicht erkannt und Stalking als ‚Beziehungsproblem‘ verharmlost.“

Notwendig ist zudem ein bedarfsgerechtes, auf Fälle der Nachstellung spezialisiertes Beratungs- und Hilfsangebot. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Schutzanspruch der Opfer von Stalking in der Praxis auch durchgesetzt werden kann. Zu den notwendigen Hilfsangeboten zählt auch die kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung. Diese ist für das Grunddelikt der Nachstellung gemäß § 238 Abs. 1 StGB nach wie vor grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Lücke gilt es aus Sicht des djb unbedingt zu schließen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Juristinnenbund e.V.
Kronenstr. 73
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 443270-0
Telefax: +49 (30) 443270-22
http://www.djb.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel