Viele von der Kammer in den Wahlprüfsteinen geforderten und in Arbeitsgesprächen adressierten Inhalte seien in die Vereinbarung der sogenannten „Erneuerungskoalition“ eingeflossen, sagt Müller. Als Beispiele sind zu nennen:
- die CO2-Bepreisung, die Lenkungswirkung entfalten wird als Marktinstrument
- die Solarpflicht auch für Bestandsgebäude bei grundlegender Sanierung sowie auf öffentlichen Gebäuden
- das Zentrum für Architektur und Ingenieurskunst (ZAI) als Innovationsschaufenster und Vermittlungsort in die Öffentlichkeit hinein
- die Unterstützung der IBA’27 Stadtregion Stuttgart als wichtiges Reallabor
- der Strategiedialog Wohnen/Bauen als Instrument der Lösungssuche und Selbstverpflichtung einer Branche, von der das Ziel dieser Koalition, Maßstäbe zu setzen und im Klimaschutz ein kopierfähiges Modell zu entwickeln, entscheidend abhängen wird.
Was den Zuschnitt des neuen Wohnungsbauministeriums angeht, mahnt die AKBW indes eine logische Ressortierung von Referaten an, etwa von Gebäudeeffizienz und Bautechnik (heute: Umweltministerium) oder der Holzbauoffensive (heute: MLR). „Es wäre sinnvoll, die guten Voraussetzungen für schnellere, bessere, ganzheitliche Planungs- und Prozesskultur nicht dadurch zu konterkarieren, dass wichtige Bereiche auf viele Häuser verteilt sind und so ein Zusammenspiel erschwert wird“, so Müller.
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