Manche Unternehmen machen Mitarbeitern ein vorzeitiges Ausscheiden mit einer Abfindung schmackhaft. Bei langer Betriebszugehörigkeit und hohem Gehalt können dabei Beträge von mehreren Hunderttausend Euro zustande kommen. Abfindungen sind zwar sozialversicherungsfrei, die fälligen Steuern können die Auszahlung aber erheblich schmälern. „Beschäftigte können einiges tun, damit der Fiskus weniger kräftig zulangt“, sagt Tom Friess, Geschäftsführer des VZ VermögensZentrums. „Wer die richtigen Maßnahmen trifft, kann seine Steuerlast deutlich reduzieren und den ausgezahlten Betrag signifikant erhöhen.“
1. Die Fünftel-Regel anwenden
Damit die Steuerbelastung im Auszahlungsjahr nicht extrem hoch ist, wird sie mit der sogenannten Fünftel-Regel gestaffelt über fünf Jahre verteilt. Pro Jahr wird also nur ein Fünftel des Abfindungsbetrags zum Einkommen dazugerechnet, dadurch steigt der Steuersatz nicht so stark an.
2. Abfindung ins nächste Jahr verschieben
Steuerschonend wirkt sich zudem eine Verschiebung der Abfindungszahlung ins Folgejahr aus, falls dann keine oder geringere Erwerbseinkünfte erzielt werden.
3. Werbungskosten einsetzen
Mit Werbungskosten lassen sich die zu versteuernden Einkünfte zusätzlich senken. Dazu zählen zum Beispiel die Anschaffung von Computern oder Büromöbeln sowie eine berufliche Weiterbildung.
4. Vorsorge verbessern
Den gleichen Effekt erzielen zusätzliche Einzahlungen in eine Betriebsrente, eine Basisrente oder die gesetzliche Rente sowie Vorauszahlungen in die Krankenversicherung. In die Basisrente können Ledige 2021 bis zu 25.787 Euro einzahlen, Ehepaare das Doppelte. Davon sind 92 Prozent steuerlich absetzbar, also 23.724 bzw. 47.448 Euro. Im Rahmen der Entgeltumwandlung („Deferred Compensation“) können Beträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei in die Betriebsrente eingezahlt werden.
Fall-Beispiel: Netto fast 100.000 Euro mehr dank Optimierung
Ein Unternehmen bietet einem 57-jährigen eine Abfindung in Höhe von 800.000 Euro an. Nach Abzug von Steuern bleiben nur etwa 462.000 Euro übrig, also rund 40 Prozent weniger. In zwei Optimierungsschritten gelingt es, 92.000 Euro mehr herauszuholen (siehe Grafik).
Erste Optimierung: Auszahlung verschieben
Die Abfindung kommt erst im Folgejahr zur Auszahlung. Da er dann kein zusätzliches Einkommen erzielt, muss er nur die Abfindung versteuern. Unter Anwendung der Fünftelregel steigt die Auszahlung auf 530.000 Euro.
Zweite Optimierung: Geld in die Betriebsrente stecken
300.000 Euro fließen steuerfrei in eine Pensionszusage. Das senkt die zu versteuernde Abfindung auf 500.000 Euro. Nach Steuern bringt die Abfindung eine Nettozahlung von 362.000 Euro und die Betriebsrente eine Kapitalauszahlung von 195.000 Euro. Statt 462.000 Euro (ohne Optimierung) bleiben also 557.000 Euro.
Abfindung mit Experten optimieren
Bei Abfindungen gibt es einen großen Gestaltungsspielraum. Das Thema ist jedoch komplex und benötigt eine Betrachtung der individuellen Steuer- und Einkommenssituation. Ohne fachliche Unterstützung können Arbeitnehmer oft nicht das Optimum erzielen. Die Experten des VZ beraten Beschäftigte und Geschäftsführer bei der optimalen Ausgestaltung ihrer Abfindung und zeigen, welche Optionen in Bezug auf den Ruhestand besteht.
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