Spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

"Spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Workshop zum Umgang mit besonders und streng geschützten Arten in der Objekt- und Bauleitplanung – Teil II – Vertiefung/Fallbeispiele“ lautet der Titel des ergänzenden Workshops, der am 14. April 2022 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.

Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.

Dieser workshop – Teil 2 – befasst sich vor allem mit konkreten Fallbeispielen aus der Bauleitplanung (FNP, B-Pläne und VEP) sowie der Objektplanung (Windkraft; berg- und wasserbauliche sowie infrastrukturelle Projekte) werden Recht und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.

Die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) steht nun am Beispiel konkreter Vorhaben im Vordergrund.

Ziel des Workshops ist eine Vertiefung der Thematik – 
Fallbeispiele der Teilnehmer/innen stehen im Vordergrund.

Gemeinsame Lösungswege unter Berücksichtigung der einschlägigen aktuellen aktuellen Rechtsprechung werden aufgezeigt.

Auch hier stehen Wege der Legalausnahme nach § 44(5), der Ausnahme nach § 45 (7) sowie der Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG im Mittelpunkt des Workshops.

Anforderungen an „CEF“- und „FCS“-Maßnahmen sowie Beispiele für ihre praktische Umsetzung werden behandelt.

Der Workshop richtet sich in erster Linie an Teilnehmer/innen des Seminars Teil I – Grundlagen – ist jedoch gleichermaßen an mit dem Thema schon vertraute Vertreter von Vorhabenträgern, Kommunen, Behörden und Planer gerichtet!

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmegebühr: 339€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://iwu-ev.de/pdf/N220414.pdf

Über den Institut für Wirtschaft und Umwelt e.V.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.

Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

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