Bundesregierung hat Sachspenden an steuerbegünstige Organisationen von Umsatzsteuer befreit
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine „befristete Billigkeitsregelung“ zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden erlassen. Danach wird bei Waren, die von „Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verzichtet.“ Die Regelung gilt für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 geleistet werden. Sie hat somit auch einen rückwirkenden Charakter.
„Im Interesse der bedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger begrüßen wir die Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden. Von dieser Neuregelung erhoffen wir uns einen kräftigen Impuls für den Start der Spenden-Aktion in Bonn und dem Rhein/Sieg-Kreis“, sagt Jan Erik Meyer, Vorsitzender und Betriebsleiter des ZeSaBo. In der ZeSaBo-Halle steht ein neues Paletten-Hochregal mit insgesamt 117 Palettenplätzen zur Verfügung, um Neuware auch im großen Stil annehmen zu können. „In den vergangenen Wochen“, so Meyer weiter, „haben wir viele Paletten mit Neuware erhalten. Darunter war etwa eine Lieferung von 27 Paletten Hygieneprodukten aus der Schweiz, die bereits regen Absatz unter unseren über 300 registrierten Abnehmerinnen und Abnehmern gefunden hat.“
Spendenaufruf an IHK-Mitgliedsunternehmen
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg ruft ihre Unternehmen auf, eine Teilnahme an der Spenden-Aktion an steuerbegünstige Organisationen, die sich für Bedürftige in der Region Bonn/Rhein-Sieg engagieren, zu prüfen. Wegen des andauernden Corona-Lockdowns bleiben die Einzelhändler seit Wochen kistenweise auf ihrer Saisonware sitzen. Weil viele Arbeitnehmer im Homeoffice sitzen und es aufgrund der Kontaktbeschränkungen kaum Gründe gab, das Haus zu verlassen, hielt sich letztlich auch die Nachfrage nach Winterware in Grenzen. Nach Schätzungen des Textilverbands liegen rund 500 Millionen Kleider und Schuhe derzeit in den Lagern. Die Lagerung ist zu teuer und es ist angesichts des schnellen Wechsels der Moden ungewiss, ob sie überhaupt verkäuflich bleibt.
Alina Turnwald: „Jetzt können Unternehmen, die wegen Corona ohnehin schon in Bedrängnis geraten sind, Bedürftigen über steuerbegünstigte Organisationen z.B. Kleidung und Hygieneprodukte zukommen lassen, ohne auf diese Produkte auch noch Umsatzsteuer zahlen zu müssen.“ Ebenfalls keine Umsatzsteuer zahlen Händler auf gespendete Lebensmittel wie Backwaren, Obst und Gemüse sowie Kosmetika, Drogerieartikel und Tierfutter, wenn diese bald ablaufen oder nicht mehr frisch sind.
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