Bereits beim Öffnen der Fahrertür war der für Wasserpfeifentabak prägnante Geruch von den Karlsruher Zöllnern wahrnehmbar. Konkret von den Beamten darauf angesprochen, gab der kosovarische Fahrer zu, 800 Kilogramm Shisha-Tabak zu transportieren. Bei der genaueren Kontrolle des Kleintransporters stellten die Zöllner unversteuerten Wasserpfeifentabak ohne Steuerbanderole in braunen Kartons fest. Nach den Angaben des Fahrers stammen die Waren aus Polen. „In Deutschland unterliegt der Wasserpfeifentabak der Tabaksteuer. Der Verkauf ist erst dann zulässig, wenn die Steuer bereits entrichtet wurde. Als Nachweis, dass die Tabaksteuer bezahlt wurde, sind Steuerbanderolen an den einzelnen Verpackungen anzubringen. Da das nicht der Fall war, konnte ein legaler Transport ausgeschlossen werden“, so Stephanie Henig, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.
Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung leiteten die Beamten ein Strafverfahren gegen den Mann ein und stellten den Wasserpfeifentabak sicher.
„Die Höhe der Tabaksteuer ist abhängig vom Verkaufspreis und liegt derzeit bei 23,41 Euro pro Kilogramm. Somit beläuft sich der verhinderte Steuerschaden auf über 18.700 Euro“, so Robert Pfütze, stellvertretender Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege.
Aus ermittlungstaktischen Gründen erfolgt die Pressemitteilung erst zum jetzigen Zeitpunkt. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Stuttgart, Dienstsitz Karlsruhe.
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