Reisesicherungsfonds muss nachgebessert werden

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Zur anstehenden Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss zum Reisesicherungsfonds erklärt DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz:

„Aus Sicht des Deutschen Tourismusverbandes muss der Gesetzentwurf des Bundesregierung zwingend nachgebessert werden. Aktuell wird er den klein- und mittelständischen Anbietern von Pauschalreisen innerhalb Deutschlands nicht gerecht. Diese haben ein deutlich geringeres Risiko im Insolvenzfall und können sich auch weiterhin über eine Versicherung am Markt problemlos versichern. Im Gesetz muss deshalb eine deutliche Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mitgliedschaft im Fonds verankert werden. Zudem müssen die Risikofaktoren im Gesetz klar benannt und berücksichtigt werden. Pauschalreiseanbieter im Deutschlandtourismus, das sind beispielsweise Busunternehmen, Freizeitparks mit eigenen Ferienparks oder auch Städte mit Pauschalreisepaketen. Deshalb muss im Gesetz der Grundsatz gelten: Wer niedrige Risiken hat und sich am Markt versichern kann, sollte nicht in den Reisesicherungsfonds gehen müssen. Gerade in der aktuellen Lage, in der es noch immer keine Strategie und keine Perspektive für die Akteure im Deutschlandtourismus gibt, müssen zusätzliche und ungerechtfertigte Belastungen vermieden werden. Eine weitere Belastung können die Akteure der Branche nicht mehr hinnehmen. Es stehen Existenzen, Betriebe und Arbeitsplätze auf dem Spiel.“

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