Mieter müssen fürs Fällen morscher Bäume zahlen

Im Mietvertrag wird meist geregelt, wer die Gartenpflege übernimmt. Soweit dies Sache des Vermieters ist, kann der Vertrag vorsehen, dass der Mieter die Kosten der Gartenpflege als Teil der Nebenkosten zu tragen hat. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist hierbei auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I (31 S 3302/20) hin. Danach kann der Vermieter auch die beim Fällen von morschen Gartenbäumen angefallenen Kosten auf den Mieter abwälzen.

Der Vermieter eines Hauses mit Garten beauftragte einen Gärtner, mehrere abgestorbene Bäume zu fällen, bei den übrigen Bäumen die morschen Äste zu entfernen und das gesamte Schnittgut zu entsorgen. Die dabei angefallenen Kosten wollte er von den Mietern ersetzt haben. Diese waren dazu nicht bereit und vertraten die Ansicht, dass es sich hierbei um keine laufenden Ausgaben und damit nicht um Nebenkosten handle. Vielmehr seien sie wie Instandhaltungskosten einzustufen, die vom Vermieter zu tragen sind. Damit kamen sie jedoch vor dem Landgericht München I nicht durch. Laut dem Urteil waren die durchgeführten Arbeiten für eine ordnungsgemäße Pflege des Gartens notwendig. Die dafür angefallenen Kosten konnten daher nach § 2 Ziffer 10 der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden.

Über die Wüstenrot & Württembergische AG

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Wüstenrot & Württembergische AG
W&W-Platz 1
70801 Kornwestheim
Telefon: +49 (7141) 16751470
Telefax: +49 (711) 662-2520
http://www.ww-ag.de

Ansprechpartner:
Evelyn Kilinc
Externe Kommunikation
Telefon: +49 (7141) 16-751465
Fax: +49 (7141) 16-851465
E-Mail: evelyn.kilinc@ww-ag.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel