Künstlersozialkasse: Arbeitsminister Hubertus Heil schlägt Verbesserungen vor

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat Arbeitsminister Hubertus Heil, MdB um Hilfe gebeten. Die Corona-Pandemie hat viele Künstlerinnen und Künstler ihrer ökonomischen Grundlage beraubt. Auftritte, Veranstaltungen, Lesungen, Ausstellungen, künstlerische Lehre und anderes mehr sind bereits seit einem Jahr nicht möglich. Viele Versicherte in der Künstlersozialkasse haben zusätzlich zu ihrer künstlerischen Tätigkeit eine andere selbständige Tätigkeit aufgenommen, um über die Runden zu kommen. Diese andere selbständige Tätigkeit lässt teilweise temporär die eigentliche künstlerische oder publizistische Tätigkeit in den Hintergrund treten, was zum Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) führt.

»Deshalb müssen wir schnell flexibler werden beim Versicherungsschutz«, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) heute gegenüber Spiegel Online. »Ich will, dass Kulturschaffende, die mehr als geringfügige Einnahmen aus anderen selbstständigen Tätigkeiten erzielen, in der Künstlersozialkasse bleiben können.« Deshalb will er mit einer Ausnahmeregelung die Verdienstgrenze für zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten bis zum Jahresende 2022 von 450 Euro auf 1.300 Euro im Monat anheben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK bestehen bleiben.

Zugleich will Heil den Abgabesatz zur KSK auch 2022 stabil bei 4,2 Prozent halten. »Dazu müssen zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt rund 85 Millionen Euro an die Künstlersozialkasse fließen«, sagt Heil heute Spiegel Online. Damit der Abgabesatz nicht schon in diesem Jahr steigt, wurden bereits 32,5 Millionen Euro Bundesmittel bereitgestellt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir begrüßen den Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil, den Versicherungsschutz bei der Künstlersozialkasse flexibler zu gestalten. Das schafft für viele Kreative Entlastung in einer sehr belastenden Krise. Denn nicht wenige Künstlerinnen und Künstler haben sich auf bewundernswerte Weise ein neues Standbein als Selbstständige inmitten der Corona-Pandemie aufgebaut. Das darf man nicht bestrafen und das beachtet jetzt der Vorschlag von Minister Heil. Dieser erlaubt bis Ende 2022 Versicherten, die bis zu 1.300 Euro brutto pro Monat in nicht-künstlerischer, selbstständiger Tätigkeit verdienen, in der Künstlersozialkasse zu bleiben. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zusammen mit einem stabilen Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung für Kulturunternehmen von 4,2 Prozent bis Ende nächsten Jahres, wie ihn der Arbeitsminister weiter ankündigt, wird hier die notwendige Sicherheit geboten. Jetzt muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Vorschläge schnell umgesetzt werden und es nicht bei Ankündigungen bleibt. Bundeskanzlerin Angela Merkel, MdB trifft sich heute mit Künstlerinnen und Künstler im Chat, wir erwarten eine Äußerung von ihr zu den Vorschlägen des Arbeitsministers.“

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