Krankenhausplanung – plant der Bund demnächst mit?

Weltweit sei Deutschland eines der wenigen Länder, deren Gesundheitssystem in der Pandemie bisher zwar belastet, aber nicht überlastet gewesen sei. Das konstatierte am Montag dieser Woche Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor den rund 500 Teilnehmern der 63. Jahrestagung des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands, die Corona-bedingt digital stattfand. Deutschland verfüge über eine robuste, resiliente Struktur sowohl ambulant als auch stationär sowie in den politischen Rahmenbedingungen. Die positive Bilanz aus dem Ministerium stieß dann aber erwartungsgemäß auf kritische Fragen aus der Praxis, die nicht unbedingt mit der Corona-Pandemie zu tun hatten. Gleich zu Beginn hatte VKD-Präsident Dr. Josef Düllings darauf hingewiesen, dass unter diesem herausfordernden Thema zahlreiche Probleme zum Teil seit Jahren ungelöst geblieben sind.

Thema Krankenhausfinanzierung: Der VKD fordert schon lange für das Finanzierungssystem der Krankenhäuser einen grundlegenden Neustart. Die Grünen sehen hier ebenfalls Veränderungsbedarf. Dass die reine Fallzahlabhängigkeit nicht funktioniere, sei deutlich erkennbar, so Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, in der Podiumsdiskussion. Ihre Partei plädiere dafür, auch den jeweiligen Versorgungsauftrag einzubeziehen und als eine tragende Säule die Vorhaltekosten mit zu berücksichtigen. Für besonders gute Qualität sollten Zuschläge gezahlt werden. Das alles müsse mit einer Reform der Investitionskostenfinanzierung verbunden werden. Der Vorschlag hier: Um den gordischen Knoten zu durchschlagen, solle der Bund 50 Prozent davon übernehmen.

Erwin Rüddel, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bundestages, kritisierte ebenfalls, dass die Länder ihre Pflicht zur Investitionsfinanzierung nur zu fünfzig Prozent nachkämen. Wer aber Mittel beisteuere – ob nun der Bund oder die Krankenkassen – müsse ein Mitspracherecht bei der Krankenhausplanung haben. Wenn die Frage der Investitionsfinanzierung geklärt sei, könne es auch an die Strukturen gehen.

Dass Strukturreformen für die Zukunftsfähigkeit des Systems notwendig sind, dafür gab es allgemeine Übereinstimmung auch in der Diskussionsrunde mit Abgeordneten, Vertretern aus Verbänden und Krankenkassen. Über die Notwendigkeit einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung mit den Krankenhäusern als Zentren herrschte durchaus eine gewisse Einigkeit. VKD-Präsident Dr. Josef Düllings hatte in seinem Begrüßungsstatement bereits darauf hingewiesen, dass es um sinnvoll gesteuerte und finanzierte Reformen gehen müsse, die der Verband durchaus befürworte, jedoch nicht einfach nur um Schließung von Kliniken durch Pleiten.

Jens Spahn erklärte, dass man kein Krankenhaus erhalten könne, nur um es zu erhalten. Die Pandemie habe gezeigt, dass abgestimmte Strukturen notwendig seien. Es gehe ihm nicht um Geld, sondern um Qualität. Die Fragen der Versorgungsstrukturen und der sektorenübergreifenden Versorgung würden auch nach Corona bleiben. Die Krankenhäuser spielten hier eine wichtige Rolle. Je eher das funktioniere, desto eher könne man über die Finanzierung sprechen.

Würde alles besser, wenn der Bund eine größere Rolle in der Gesundheitsversorgung spielte, die ja bisher die Domäne der Länder ist? Das scheint derzeit durchaus Thema zu sein. Der VKD sieht die gesamte Versorgungsplanung – stationär und künftig auch ambulant – nach wie vor in der Hand der Länder. Stefanie Stoff-Ahnis vom Spitzenverband der Krankenkassen kritisierte dagegen u. a. die aus Kassensicht im Ergebnis deren nicht zielführende Krankenhausplanung und forderte abgestimmte bundesweit einheitliche Kriterien, einen Rahmen z. B. für Qualitätsaspekte. Auch Bündnis90/Die Grünen streben eine bundesweit einheitliche Herangehensweise an die Krankenhausplanung an. Wie Maria Klein-Schmeink erläuterte, stellt sich die Partei hierfür Orientierungsvorgaben für Strukturentwicklungen vor, die dann von den Ländern und in den Regionen flexibel umgesetzt werden.

Digitalisierung ist in allen Branchen ein großes Thema. Auch Vernetzung der Gesundheitsversorgung ohne Digitalisierung funktioniert nicht. Die Forderung des VKD: Die Digitalisierung der Krankenhäuser muss als staatliche Infrastrukturaufgabe anerkannt und daher auch staatlich finanziert werden. Dass es hierfür angesichts der notwendigen finanziellen Dimensionen keine andere Möglichkeit gibt, sehe man sowohl in den USA als auch in unmittelbarer Nachbarschaft, in Dänemark. Davon berichtete Dr. Jørgen Schøler Kristensen, Chief Medical Officer des Universitätsklinikums Aarhus, einem völlig digitalisierten Klinikum mit all den vielfältigen Möglichkeiten für die Patientenversorgung, die Prozesse, für Wissenschaft und Forschung sowie die Wirtschaftlichkeit der Versorgung.

Um die Themen ambulante Notfallversorgung und Ambulantisierung von Krankenhausbehandlungen kam man in der Diskussionsrunde ebenfalls nicht herum. Dr. Josef Düllings bekräftigte, der VKD plädiere dafür, sowohl die erhebliche und sicher weiter anwachsende Zahl ambulanter Leistungen der Kliniken als auch die ambulante Notfallversorgung in der Hand der Krankenhäuser zu lassen bzw. ihnen letztere zu übertragen. Mit Verweis auf die heute schon großen Lücken im niedergelassenen Bereich, die absehbar weiter anwachsen würden: „Die Kassenärztlichen Vereinigungen schaffen das nicht.“

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), verwies u. a. darauf, dass sich die ambulanten Behandlungen im Krankenhaus deutlich in ihrer Komplexität und im Schweregrad von denen im niedergelassenen Bereich unterschieden. Wenn man weitere bisher stationär behandelte Fälle ambulant behandeln wolle, sollte das dennoch im Krankenhaus geschehen. Hier sei die notwendige Infrastruktur vorhanden. Diese Leistungen müssten aber entsprechend vergütet werden. PD Dr. Michael Weber, Präsident des Verbandes leitender Krankenhausärzte Deutschlands (VLK), kritisierte vor allem das geplante standardisierte Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallversorgung als nicht sicher und völlig ungeeignet.

Immer wieder verwiesen Referenten auf Ungereimtheiten in Gesetzen und Verordnungen, die erhebliche Praxisferne des Gesetzgebers, aber auch des Gemeinsamen Bundesausschusses, zeigten. Die Richtlinien für die Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik oder die zum Teil nicht evaluierten Mindestmengenregelungen, die PD Dr. Weber kritisierte, sind nur zwei Beispiele. Beklagt wurde auch vielfach wieder die stetig wachsende Kontrollbürokratie.

Dr. Josef Düllings in seinem Fazit: „Wir stehen vor enormen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung. Die Baustellen sind allseits bekannt. Und da es Baustellen sind, sollte die Politik nicht nur ‚auf die Wissenschaft hören‘, sondern deutlich öfter auch auf die Praktiker.“

Die Vorträge der Tagung stehen für VKD-Mitglieder im internen Bereich unter www.vkd-online.de bereit.

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In diesem Rahmen geben wir Stellungnahmen zu Fragen des Krankenhaus- und Gesundheitswesens ab, organisieren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für unsere Mitglieder und deren Mitarbeiter, fördern den Austausch von Erfahrungen der Mitglieder untereinander, beteiligen uns an der Erarbeitung und Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und arbeiten in der Europäischen Vereinigung der Krankenhausdirektoren (EVKD) und anderen nationalen und Internationalen Institutionen mit.

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