Frankreich weiter als Hochrisikogebiet eingestuft: Allgemeinverfügung zur Einreise-Testpflicht verlängert

Weil die 7-Tages-Inzidenz in Frankreich weiterhin über der Schwelle von 200 liegt und Frankreich damit weiter als Hochinzidenzgebiet eingestuft wird, hat der Landkreis Südliche Weinstraße seine Allgemeinverfügung zur Einreise-Testpflicht bis 21. Mai verlängert. Nach den Regelungen der Allgemeinverfügung darf die Grenze nach Deutschland nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests überquert werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausnahmen gibt es für Grenzpendler und Grenzgänger: Sie müssen sich nur zwei Mal die Woche auf SARS-CoV-2 testen lassen und einen Nachweis über das negative Testergebnis mit sich führen.

Besucherinnen und Besucher, die aus dem benachbarten Elsass in die Südpfalz kommen und sich testen lassen möchten, müssen für ihren Schnelltest gemäß der bundesweiten Testverordnung und der Regelungen des Landes bezahlen. Landrat Dietmar Seefeldt hält einfache Regelungen in den Grenzregionen für wichtig und hat deshalb gemeinsam mit Landrat Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) eine Erweiterung der kostenlosen Testmöglichkeiten gefordert. „Auch wenn der Binnenverkehr mit Frankreich teilweise stark eingeschränkt ist, pflegen wir hier in der Grenzregion nach wie vor ein sehr enges, freundschaftliches Verhältnis mit unseren Nachbarinnen und Nachbarn aus dem Elsass, die auch in Zeiten der Pandemie aus ganz unterschiedlichen Gründen zu uns in die Südpfalz kommen“, so Seefeldt. Aus diesem Grund sei es wichtig, auch den Grenzgängerinnen und Grenzgängern in den rheinland-pfälzischen Schnellteststationen kostenlose Testmöglichkeiten anzubieten. Eine Rückmeldung zur Forderung der südpfälzischen Verwaltungschefs steht noch aus.

Hintergrund

Das Robert Koch Institut (RKI) stuft Frankreich seit 28. März 2021 als Hochinzidenzgebiet ein, weshalb das Land Rheinland-Pfalz die an der Grenze zu Frankreich liegenden Landkreise zum Erlass einer Allgemeinverfügung angewiesen hat. Die Allgemeinverfügung, die am 27. März in Kraft getreten ist, war zunächst bis 23. April 2021 befristet und wird mit der neuen Verfügung bis 21. Mai 2021 verlängert.

Die Allgemeinverfügungen sind unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/amtsblatt.php zu finden.

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