Ein Beschluss einer Eigentümerversammlung wurde vom Amtsgericht Hannover laut ARAG Experten für ungültig erklärt. Die Hausverwaltung hatte die Eigentümer zwar geladen, aber auf dem Einladungsschreiben ausdrücklich vermerkt, dass wegen der Pandemielage niemand zur Versammlung erscheinen dürfe. Die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse verstießen laut Gericht gegen Paragraf 23 Absatz 1 Wohneigentumsgesetz, da sie in den Kernbereich der Wohnungseigentümer eingreifen (Az.: 480 C 8302/20).
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