Resolution zur Finanzierung der Westspange im Knoten Köln

Der Infrastrukturausbau der Westspange ist aus der Sicht der Mitglieder der Zweckverbandsversammlung Nahverkehr Rheinland zwingend notwendig! Nur so können die geplanten S-Bahn-Verkehre im Rheinischen Revier (u.a. im Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Kreis Neuss) in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus wäre das westliche Rheinische Revier und die transeuropäisch-relevante Strecke Aachen – Düren – Köln ohne diesen Infrastrukturausbau vom Bahnknoten Köln abgeschnitten. Erst durch die Verlagerung von Verkehren auf eine neue S-Bahn-Infrastruktur entstehen im Bahnknoten Köln weitere betriebliche Kapazitäten im Fern-, Güter- wie auch Nahverkehr von bundesweiter Relevanz!

Das Ziel der Bundesregierung, die Fahrgastzahlen im Fern- und Nahverkehr zu verdoppeln und den Anteil des Güterverkehrs auf der Schiene auf 30 Prozent bis 2030 zu steigern, ist ohne den dringenden Ausbau der Westspange utopisch. Damit droht nicht nur die Mobilitätswende am fehlenden Infrastrukturausbau der Westspange zu scheitern, sondern auch die Schädigung des Wirtschaftsstandorts Rheinland und damit des gesamten Rheinischen Reviers.

Aus diesem Grund fordern die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland:
– kein Verzug bei der Planung und Realisierung der Westspange;
– Übernahme des Fern- und Güterverkehrsanteils bei der Finanzierung der Westspange durch den Bund im Rahmen des Bedarfsplans Schiene;
– Übernahme der Finanzierungsanteile für Ersatzinvestitionen durch den Bund;
– keine Anrechnung der Bundesmittel für den Fern- und Güterverkehr sowie der Ersatzinvestitionen auf den Finanzierungsrahmen des Strukturwandels im Rheinischen Revier.

Die Mitglieder der ZV NVR appellieren an die politisch Verantwortlichen in Bund und Land, sich in diesem Sinne für eine zeitnahe Realisierung des Projektes „Westspange im Knoten Köln“ einzusetzen.

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