Bislang galt: Wer Inhaber eines sogenannten Automatik-Führerscheins, also eines Führerscheins der Klasse B mit Schlüsselzahl 78, war, durfte damit ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren, nicht aber Schaltfahrzeuge. Diese Beschränkung wird ab 1. April 2021 mit einer Änderung in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgehoben – sofern man eine zusätzliche Schulung in der Fahrschule absolviert.
Diese umfasst mindestens zehn zusätzliche praktische Fahrstunden à 45 Minuten sowie eine 15-minütige Testfahrt in einem Schaltwagen. Stellt der Fahrlehrer bei der Testfahrt die Fahrtauglichkeit fest, kann regulär die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen werden, die bescheinigt, dass man auch mit Schaltgetriebe im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein darf. Diese Regelung gilt sowohl für Besitzer eines Automatik-Führerscheins als auch für Fahrschüler, die dabei sind, ihren Führerschein in einem Auto mit Automatikgetriebe zu absolvieren.
Neue Mobilität fördern
Mit dieser Regelung mache man den Verkehr sicherer und nachhaltiger, indem die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler gesteigert werde, so das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Mit der Neuregelung soll zugleich der Einsatz solcher Fahrzeuge als Unterrichtsfahrzeuge in Fahrschulen gefördert werden. Auch die Verkehrsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) begrüßen die Neuregelung ausdrücklich: "Nicht nur sind Führerscheinbesitzer und Fahrschüler künftig nicht mehr ein für alle Mal auf Automatik festgelegt. Gerade mit Blick auf innovative Mobilitätsformen der Zukunft kann es sich auch als nützlich erweisen, wenn man etwa bei Carsharing- oder Mietwagen-Konzepten sowohl Automatik als auch Getriebe fahren darf. Zugleich wird es deutlich attraktiver, den Führerschein beispielsweise in einem Elektroauto zu absolvieren."
Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit rund 680.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf europäischer Ebene ist der KS zudem Gründungsmitglied des EAC (European Automobile Clubs). Das Ziel ist eine europaweit sichere und nachhaltige Verkehrspolitik. Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen -, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksgeschäftsstellen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 140 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
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