„Selbstverständlich wünschen wir alle uns, dass die Pflegeeinrichtungen schnell wieder zur Normalität zurückkehren können, mehr Teilhabe und auch Besuche bei den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder leichter möglich werden“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Man darf hier aber keine unbedachten Schritte in Richtung Öffnung machen, ohne die Situation in den jeweiligen Einrichtungen im Blick zu haben. Ich warne daher vor allgemeinverbindlichen Standardregelungen auf Länderebene, die dies nicht berücksichtigen. Eine große Hürde für gute Lösungen ist nach dem DBfK vorliegenden Berichten zudem die Zuständigkeit unterschiedlicher Behörden.“
Es gibt weiterhin Einrichtungen, in denen nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner und auch nicht das gesamte Personal geimpft sind. Außerdem ziehen immer wieder Menschen neu in die Einrichtungen, die noch nicht geimpft wurden. „Wenn hier nun schnelle Lockerungen der Besuchsregelungen verordnet werden, ist all das Erreichte, wofür die beruflich Pflegenden in der Langzeitpflege sich nun seit einem Jahr über die Maßen engagieren, schnell wieder dahin. Es steigt das Risiko für Infektionen und auch für schwere Verläufe“, so Bienstein weiter. „Die Einrichtungen vor Ort können am besten abschätzen, welche Öffnungsschritte möglich sind, wenn sie den Infektionsschutz und die soziale Teilhabe im Sinne ihrer Bewohnerinnen und Bewohner vereinen wollen. Hier gilt es sorgfältig abzuwägen zwischen dem berechtigten Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen nach mehr Lebensqualität und dem Risiko einer schweren Erkrankung. Eine gewisse Flexibilität der Vorgaben ist hier unerlässlich und es ist notwendig, auf die Fachlichkeit der Pflegefachpersonen zu hören“, mahnt Bienstein.
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