Kommunen fordern Strategiewechsel in der Coronapolitik

Die kommunalen Spitzenverbände Niedersächsischer Landkreistag, Niedersächsischer Städtetag und Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund haben in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsident Stephan Weil dringend angeregt, die bisherige Strategie in der Coronapolitik zu überdenken.

„Ziel sollte es sein, einfache, klare, wirksame und kontrollierbare Einschränkungen vorzugeben. Das bisherige Wirrwar an unterschiedlichen und nicht nachvollziehbaren Regelungen sollte aufgegeben werden“, mahnte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe, Landkreis Celle. „Nach unserem Eindruck sind vor allem die Kontakte im privaten Bereich und einzelne betriebliche Arbeitsstätten Treiber der Infektion, deshalb sollte genau hier konsequent angesetzt, gleichzeitig aber das öffentliche Leben wieder in Teilen geöffnet werden“, so Wiswe.

„Eine gut kontrollierbare Maßnahme könnte eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21.00 und 5.00 Uhr für einen Zeitraum von wenigstens vierzehn Tagen sein, um auf diese Weise dem Anstieg der Inzidenzwerte entgegenzuwirken“ schlug der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Lüneburg, vor. „Im Gegenzug erscheint es uns aber vertretbar und geboten, Einzelhandelsgeschäfte jeglicher Art, aber auch Ferienwohnungen, Restaurants, Hotels, Kultureinrichtungen und Sportstätten mit einer Begrenzung der Personenzahl zu öffnen“, so Mädge.

Abschließend betont auch der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, die Notwendigkeit des baldigen Strategiewechsels: „Wir sind davon überzeugt, dass den Menschen und der Wirtschaft vor Ort eine Perspektive geboten werden muss. Andernfalls droht die Akzeptanz der Bevölkerung für die staatlichen Maßnahmen gänzlich zu bröckeln. Dies gilt umso mehr, als dass sich beispielsweise der gänzlich geöffnete und mit Hygienekonzepten etablierte Lebensmitteleinzelhandel nicht als Pandemietreiber erwiesen hat.“

Zu Einzelheiten verweisen wir auf das in der Anlage beigefügte Schreiben.

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