RA Nico Bergerhoff aus Freiburg ging der Frage nach, wie akquirierte Immobilien wirkungsvoll abgesichert werden können. Hierbei ging der Rechtsexperte sowohl auf den Schutz gegenüber Akquise-Maßnahmen von Wettbewerbern als auch gegenüber vertragswidrigen Vorgehensweisen und Umgehungsstrategien von Verkäufern bzw. potentiellen Käufern ein. Im weiteren Tagungsverlauf standen wichtige Rechtsfragen rund um das Bieterverfahren – speziell auch vor dem Hintergrund des sog. Bestellerprinzips – im Fokus.
Über Beratungspflichten des Maklers gegenüber Objektanbietern und -nachfragern klärte RA Dr. Ulrich Grandtner-Kohler aus München auf. „Eine unsachgerechte Beratung birgt vielfältige Haftungsrisiken, die keinesfalls unterschätzt werden dürfen“, warnte der Fachmann. In einem zweiten Vortrag brachte RA Dr. Grandtner-Kohler den anwesenden Immobilienfachleuten die wichtigsten aktuellen mietrechtlichen Neuerungen und Entscheidungen nahe.
Wie gewohnt bekamen auch die Kongress-Teilnehmer die Möglichkeit, mit ihren zahlreichen Fragen an die drei Rechtsexperten heranzutreten. Unter dem Motto „Feuer frei für Ihre speziellen Rechtsfragen“ entwickelte sich zum Abschluss der Veranstaltung ein ergiebiger Austausch.
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