IVD-Online-Rechtskongress im Zeichen des sog. Bestellerprinzips

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Rechtsanwalt Markus Kilb aus Stuttgart, der die Neureglung der Maklerprovision anhand täglicher Erfahrungen aus der Maklerpraxis einem umfassenden Stresstest unterzog. Der erfahrene Jurist machte deutlich: „Sorgfalt bei der Vertragsgestaltung sichert nachher auch die mühsam verdiente Provision ab!“ Auch stellte RA Kilb den Zuhörern Strategien im Hinblick auf die häufigsten Einsprüche im Zusammenhang mit der Maklerprovision, wie etwa Verjährung, Verflechtungen und Verwirkung, vor.

RA Nico Bergerhoff aus Freiburg ging der Frage nach, wie akquirierte Immobilien wirkungsvoll abgesichert werden können. Hierbei ging der Rechtsexperte sowohl auf den Schutz gegenüber Akquise-Maßnahmen von Wettbewerbern als auch gegenüber vertragswidrigen Vorgehensweisen und Umgehungsstrategien von Verkäufern bzw. potentiellen Käufern ein. Im weiteren Tagungsverlauf standen wichtige Rechtsfragen rund um das Bieterverfahren – speziell auch vor dem Hintergrund des sog. Bestellerprinzips – im Fokus.

Über Beratungspflichten des Maklers gegenüber Objektanbietern und -nachfragern klärte RA Dr. Ulrich Grandtner-Kohler aus München auf. „Eine unsachgerechte Beratung birgt vielfältige Haftungsrisiken, die keinesfalls unterschätzt werden dürfen“, warnte der Fachmann. In einem zweiten Vortrag brachte RA Dr. Grandtner-Kohler den anwesenden Immobilienfachleuten die wichtigsten aktuellen mietrechtlichen Neuerungen und Entscheidungen nahe.

Wie gewohnt bekamen auch die Kongress-Teilnehmer die Möglichkeit, mit ihren zahlreichen Fragen an die drei Rechtsexperten heranzutreten. Unter dem Motto „Feuer frei für Ihre speziellen Rechtsfragen“ entwickelte sich zum Abschluss der Veranstaltung ein ergiebiger Austausch.

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