Sparer der Bremer Greensill Bank müssen sich keine Sorgen um ihr Geld machen. Die Sparguthaben auf der Bank sind durch die deutsche Einlagensicherung abgesichert. Sollte die Bank also in den nächsten Tagen oder Wochen pleitegehen, bekommen Sparer ihr angelegtes Geld plus Zinsen zurück. Da die Bank nicht nur der gesetzlichen Einlagensicherung angehört, sondern darüber hinaus Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken ist, sind Einlagen jedes einzelnen Anlegers in Millionenhöhe geschützt.
Was bedeutet die Schließung der Bank für Sparer?
Momentan liegen alle Spareinlagen bei der Bank auf Eis. Anleger können weder Geld anlegen noch abheben, weil die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Bank geschlossen hat. Sie hat ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot, ein so genanntes Moratorium über die Greensill Bank verhängt. Das verschafft der Aufsicht bis zu sechs Wochen Zeit, die Bank intensiv zu prüfen, ohne das Gelder abgezogen werden können.
Wann tritt der Entschädigungsfall ein?
Am Ende ihrer Prüfung – also spätestens Mitte April – gibt die Bafin bekannt, ob der Geschäftsbetrieb der Bank weitergeht oder nicht. Stellt die Bafin die Insolvenz und damit den Entschädigungsfall fest, springt die Einlagensicherung ein und entschädigt Sparer der Bank binnen sieben Werktagen. Kunden der Bank müssen nicht selbst aktiv werden. Sie werden von der Einlagensicherung benachrichtigt.
Weitere Informationen zur Greensill Bank und dem Fortgang des Verfahrens auf www.test.de/greensill.
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