Nach langem Ringen werden Gemeinden und Städte jetzt an den Erträgen von Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet beteiligt. Dies dürfe die Akzeptanz dieser Anlagen in der Bevölkerung erhöhen. Aber es gibt bislang keine Wertschöpfungsbeteiligung von Gemeinden an Solarkraftwerken im Gemeindegebiet. Dabei wäre es so einfach: die Bundesregierung müsste lediglich eine Option im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz ziehen. § 95 Nr. 3 EEG sieht vor, dass der Bund die bisher nur für Windkraftprojekte vorgesehene Wertschöpfungsbeteiligung von Gemeinden auch auf andere erneuerbare Energien, also auch auf die Photovoltaik, ausdehnen kann. Bislang weigert sich das Bundeswirtschaftsministerium allerdings, davon Gebrauch zu machen.
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