„Positiv ist zunächst, dass deutsche Unternehmen künftig zur Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette verpflichtet werden“, sagt Dr. Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO. „Leider weist der Entwurf allerdings erhebliche Schwächen auf: Die Reichweite der Sorgfaltspflicht wurde zugunsten der Unternehmen so sehr zurechtgestutzt, dass viele Verletzungen der Menschenrechte – wie z.B. ausbeuterische Kinderarbeit beim Kakaoanbau oder fehlender Schutz der Arbeiter_innen in der Textilindustrie – kaum durch das neue Gesetz verhindert werden.“
„Darüber hinaus werden Umweltstandards nur marginal berücksichtigt und es fehlt eine zivilrechtliche Haftungsregelung für vorhersehbare und vermeidbare Schäden, die Unternehmen durch Missachtung der Sorgfaltspflichten mitverursacht haben“, so Bornhorst weiter. „In dieser Form sendet das Gesetz das falsche Signal – für ein starkes Lieferkettengesetz bedarf es daher deutlicher Nachbesserungen.“
Problematisch ist aus Sicht von VENRO außerdem, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zivilgesellschaftlichen Organisationen lediglich eine Rückmeldefrist von sechseinhalb Stunden zur Einreichung einer Stellungnahme eingeräumt hat. „Angesichts der jahrelangen Debatte um das Gesetz ist diese extrem kurze Frist inakzeptabel. Ohne einen angemessenen Beteiligungsprozess wird der demokratische Prozess untergraben”, kritisiert Bornhorst.
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