Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Konkret hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass er negative wirtschaftliche Folgen im schnelllebigen digitalen Geschäft befürchtet, die dadurch verursacht werden, dass bestimmte Ansprüche nur von Verwertungsgesellschaften ausgeübt werden dürfen. Bei aller darüber hinausgehenden Kritik an dem Gesetzentwurf ist das aus unserer Sicht ein wesentlicher Bereich, den der Gesetzgeber im Gesetzgebungsprozess noch dringend korrigieren muss. Bekanntlich haben wir die tiefgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gemeinsam mit anderen Rechteinhabern geäußert und versandt.“
Drücke weiter: „Leider hat sich im Bundesrat an anderen Stellen keine Mehrheit gefunden. Entsprechend wird beispielsweise nicht in Frage gestellt, wieso man mit dem System der mutmaßlich erlaubten Nutzungen die Beweislastgrundsätze auf den Kopf stellt. Auch die Frage, inwieweit die Regelung zu den geringfügigen Nutzungen die Rechteinhaber benachteiligt, wird so leider nicht gestellt. Immerhin hat der Bundesrat aber dazu aufgefordert, die Praxistauglichkeit des Beschwerdeverfahrens zu analysieren und das Gesetz insgesamt mit einem zeitlichen Abstand zu evaluieren.“
Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) vertritt die Interessen von rund 200 Tonträgerherstellern und Musikunternehmen, die mehr als 80 Prozent des deutschen Musikmarkts repräsentieren. Der Verband setzt sich für die Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik ein und dient der Öffentlichkeit als zentraler Ansprechpartner zur Musikbranche. Neben der Ermittlung und Veröffentlichung von Marktstatistiken gehören branchennahe Dienstleistungen zum Portfolio des BVMI. Seit 1975 zeichnet er die erfolgreichsten Künstler:innen in Deutschland mit GOLD und PLATIN aus, seit 2014 auch mit DIAMOND und seit 1977 werden die Offiziellen Deutschen Charts im Auftrag des BVMI erhoben. Zur Orientierung der Verbraucher bei der Nutzung von Musik im Internet wurde 2013 die Initiative PLAYFAIR ins Leben gerufen.
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