Börsenrat begrüßt Initiative der EEX für vereinfachte Ausschreibungsverfahren für öffentliche Behörden

Der Börsenrat der European Energy Exchange (EEX) hielt am Dienstag, den 11. März 2021, unter dem Vorsitz von Dr. Michael Redanz, Geschäftsführer der EWE Trading GmbH, die erste Sitzung des Jahres 2021 ab. Die Hauptthemen der Sitzung umfassten die Einführung einer neuen Beschaffungsplattform für den Kauf von Strom und Erdgas durch öffentliche Behörden in Deutschland, die Einführung von EEX-Produkten für das britische Emissionshandelssystem sowie den Erfolg der vor Kurzem eingeführten Futures Style Margin Options.

In der Sitzung diskutierte der Börsenrat die von der EEX geplante Einführung börsenbasierter Beschaffungsauktionen, mit denen den deutschen Behörden ein einfaches und transparentes Tool für den Kauf von Strom und Erdgas an der Börse anstelle eines vollständigen öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellt werden soll. Die deutschen Behörden, wie beispielsweise Kommunen oder kommunale Unternehmen, sind verpflichtet, die Beschaffung von Strom und Gas auszuschreiben, sofern der Vertragswert bestimmte Grenzen überschreitet. Solche Ausschreibungsprozesse sind allerdings komplex und beinhalten das Risiko einer Anfechtung durch Dritte. Daher ermöglicht die Gesetzgebung auch vereinfachte Ausschreibungsverfahren, wenn Strom oder Gas über Auktionen an börsenbasierten Plattformen beschafft werden. Auf der Grundlage ihrer Erfahrung und den Erfolgen beim Aufbau liquider Märkte beabsichtigt die EEX eine solche Auktionsplattform für öffentliche Behörden zur Standardisierung und Vereinfachung der Energiebeschaffungsprozesse einzuführen. Der Börsenrat begrüßte diese Initiative, da so die öffentliche Energiebeschaffung durch transparente und bewährte Prozesse vereinfacht werden kann.

Weiterhin erörterte der Börsenrat auch das neue Emissionshandelssystem im Vereinigten Königreich, das an die Stelle der Teilnahme des Vereinigten Königreichs am Emissionshandelssystem der Europäischen Union tritt. Mit ihrer umfassenden Erfahrung im Betrieb von Emissionshandelsmärkten plant die EEX die Einführung spezieller Spot- und Terminmarktprodukte für das UK-EHS im Laufe des zweiten Quartals – vorbehaltlich der Mitgliederanbindung sowie der regulatorischen Genehmigungen. Die britischen Emissionsberechtigungen sind gleichermaßen aufgebaut wie die Emissionsrechte im EU-EHS, ein Zertifikat erlaubt die Emission einer Tonne CO2-Äquivalent während eines bestimmten Zeitraums. Dies ermöglicht zukünftig eine eventuelle Verbindung der beiden Märkte (UK und EU), wenn politisch erwünscht.

Im Zuge der Sitzung informierte sich der Börsenrat auch zur Einführung der neuen Futures Style Margin Options für Strom und Erdgas am 15. Februar. Im Gegensatz zu den bereits an der EEX bestehenden Equity Style Options erfolgt die Zahlung der vereinbarten Optionsprämie bei den neuen Futures Style Margin Options nicht durch eine Einmalzahlung nach dem Kauf der Option, sondern über eine tägliche Variation Margin kombiniert mit der Abschlussprämienzahlung am Ausübungs- oder Ablauftag der Option. Dadurch wird das neue Optionsprodukt, insbesondere bei komplexen Optionsstrategien mit Delta-Hedges im Basisprodukt, liquiditätsfreundlicher und erhöht so die Effizienz des Handels für Portfolio- und Risikomanager. Die Futures Style Margin Options wurden im Dezember auf den Emissionsmärkten eingeführt und dort bereits rege gehandelt. So stammten im Februar sämtliche Optionsvolumina in EUA-Futures aus den neuen Futures Style Options.

Der Börsenrat der EEX ist ein Börsenorgan im Rahmen des Börsengesetzes. Er besteht aus insgesamt 24 Mitgliedern, die die verschiedenen Interessenverbände und Wirtschaftskreise angemessen repräsentieren: Neben den Handelsteilnehmern mit 19 gewählten Mitgliedern aus fünf verschiedenen Wahlgruppen gehören vier Verbandsvertreter sowie ein Vertreter der Energiewissenschaft dem Börsenrat an. Der Börsenrat verabschiedet vor allem das Regelwerk der Börse und seine Änderungen. Darüber hinaus bestellt und überwacht das Gremium die Börsengeschäftsführung und beruft den Leiter der Handelsüberwachungsstelle.

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